Gerichte uneins ĂĽber Sicherheit von PIN-Codes

Die Landgerichte Karlsruhe und Frankfurt bewerten die Manipulationsmöglichkeiten an EC-Karten unterschiedlich.

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Von
  • Frank Möcke

Das Landgericht Karlsruhe hat am Donnerstag in Hohenasperg einen 51-jährigen Mann wegen mehrfachen EC-Karten-Diebstahls und Computerbetrugs schuldig gesprochen. Der ehemalige Mathematikstudent hatte mehrere Karten gestohlen und an Bankautomaten bis zu 11.000 Mark pro Karte abgehoben.

Ein zentraler Punkt der sechstägigen Verhandlung war die Frage, ob der Angeklagte in der Lage gewesen sein könnte, die auf EC-Scheckkarten enthaltenen Geheimnummern (PIN) zu knacken. Drei Sachverständige kamen nicht zu einer übereinstimmenden Bewertung. Nach Feststellung der Kammer waren sie sich aber darin einig, dass es Möglichkeiten zum Erraten der PINs gibt. Auf Grund der auf den Magnetstreifen der Karten gespeicherten Informationen sei es möglich, Rückschlüsse auf die Ziffern zu ziehen, so das Gericht (Az.: 12a AK 1/99). Die Trefferquote wird mit 1:150 bis 200 angegeben.

Nach einem Bericht der FAZ hat das Landgericht Frankfurt diese Woche im Rahmen einer Berufungsverhandlung entschieden, die Geheimzahlen seien sicher: Die Kosten für den Bau eines Entschlüsselungscomputers müssten auf mindestens 300.000 Mark geschätzt werden, und es gebe keine konkreten Anhaltspunkte dafür, dass tatsächlich eine Organisation im Besitz eines derartigen Computers sei (Az. 2/1 S 336/98). Bisher aufgeklärte Missbrauchsfälle, so das Gericht, zeigten als Ursache durchgehend die leichtfertige Weitergabe der Kennzahl oder das Ausspähen der Zifferneingabe am Automaten. (fm)