EBay-Auktion: Einen Mindestpreis gibt es nicht
EBay.de will Anbietern auch künftig nicht gestatten, für eine Web-Auktion einen über dem Startpreis liegenden Mindestpreis für den Zuschlag festzusetzen.
EBay.de will Anbietern auch künftig nicht gestatten, für eine Web-Auktion einen über dem Startpreis liegenden Mindestpreis für den Zuschlag festzusetzen. Auf Nachfrage von c't sagte Firmensprecher Malte Feller, der entsprechende Passus in der EBay-Anleitung für Verkäufer sei missverständlich und werde umgehend geändert.
"Einen solchen Mindestpreis wird es bei uns auch dann nicht geben, wenn wir irgendwann auf die Technik von EBay.com umsteigen", versicherte Feller. Das US-amerikanische Mutterhaus des deutschen Web-Auktionators erlaubt es den Anbietern ausdrücklich, unabhängig vom zumeist sehr niedrigen Startpreis einen so genannten "reserved price" zu bestimmen, der zur Erteilung des Zuschlags mindestens geboten werden muss. Auch bei vielen anderen Web-Auktionen ist dieses Verfahren üblich.
EBay.de hatte am Wochenende angekündigt, vom 5. Februar an eine Gebühr zwischen 0,25 und 1 DM für jedes Angebot erheben zu wollen. Die Höhe hängt vom Startpreis ab und wird bei Verlängerung einer Auktion erneut fällig. Bei etlichen EBay-Kunden stößt die Neuregelung auf massive Kritik: "Wir arbeiten uns hier gerade durch tausende E-Mails", sagte Feller. Die Gebühr werde kurzfristig zum Rückzug einiger Anbieter niedrigpreisiger Waren führen, doch die Bereinigung des Auktionsangebots sei erwünscht. (cp)