IT-Verband fällt Microsoft in den Rücken
Im Kartellverfahren gegen Microsoft hat sich der größte IT-Verband der USA auf die Seite des US-Justizministeriums geschlagen.
Im Kartellverfahren gegen Microsoft schlägt sich der größte IT-Verband der USA auf die Seite des US-Justizministeriums. Wie Mitglieder der Software and Information Industries Association (SIIA)berichten, haben die Interessenvertreter der Computer-Industrie dem Justizministerium eine kurze Zusammenfassung ihrer Sichtweise, einen so genannten "friend-of-the-court brief", übergeben. Nach Angaben von Verbandssprecher David Phelps ermutigt die SIIA darin das Gericht, die Zerschlagung des Microsoft-Konzerns "ernsthaft in Erwägung" zu ziehen.
Laut Phelps empfiehlt das gerichtsnotorische Dokument eine horizontale Aufsplittung des Softwareherstellers, aus der drei separate Einheiten für Betriebssysteme, Anwendungen und E-Commerce hervorgehen sollen. Zusätzlich könne sich die SIIA auch eine vertikale Teilung vorstellen, bei der den geschwächten Rumpf-Firmen aber die Möglichkeit bliebe, weiterhin alle bisherigen Produktlinien zu vermarkten.
Unter Berufung auf Mitglieder der SIIA berichtet heute das Wall Street Journal, der Verband habe sich erst nach einer kontroversen Diskussion zu einer Meinungsäußerung entschlossen. Die Entscheidung sei in der vergangenen Woche gegen zehn Industrievertreter gefallen, die eine Unterstützung der Position des Justizministerium abgelehnt oder sich der Stimme enthalten hätten. Im Gremium waren 19 Mitglieder vertreten; zum Board of Directors gehört unter anderen auch Microsoft-Vice-President Bob Herbold.
Einen engen Verbündeten findet Microsoft zurzeit im Direktor der Association for Competitive Technology (ACT), Jonathan Zuck, der seit Beginn des Verfahrens Microsoft in der Opferrolle wähnt. Eine Verschwörung gegen Redmond, so der Lobbyist, sei dabei nicht ganz auszuschließen. Auch Zucks Verband, der sich nach eigenen Angaben auf rund 9.000 Mitglieder stützt, hat einen "friend-of-the-court brief" auf den Weg gebracht. Darin stärkt er dem Software-Riesen den Rücken: Microsoft habe sich "objektiv keines wettbewerbswidrigen Verhaltens" schuldig gemacht. Selbst ein "objektiv wettbewerbswidriges Verhalten eines Monopolisten", so führt das Papier weiter aus, könne nur dann als illegal eingestuft werden, wenn es substanziell dem Erhalt oder der Verfestigung des Monopols diene. (em)