Frankreich will gegen Anonymität im Netz vorgehen

Ein neues Gesetz sieht unter Strafandrohung den Zwang zur Identifizierung aller Internetnutzer vor, die etwas veröffentlichen.

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Von
  • Florian Rötzer

In Frankreich droht Internetprovidern, Contentanbietern und Internetbenutzern, aber auch möglicherweise der Meinungsfreiheit neues Ungemach. Um die Verantwortlichkeit von Veröffentlichungen im Internet juristisch zu regeln, sieht ein Gesetz vor, das am 22. März bereits in zweiter Lesung vom französischen Parlament behandelt wurde, dass Internetprovider bei jeder Veröffentlichung, die nicht eine private Mitteilung ist, dazu verpflichtet sein sollen, für eine korrekte Identifizierung des dafür Verantwortlichen zu sorgen.

Verlangt werden der Name, der Vorname sowie der Wohnort desjenigen, der etwas veröffentlicht, oder der Name des Verantwortlichen für eine Publikation, die einen anderen Autor besitzt. Als Veröffentlichung gilt alles, was nicht strikt private Kommunikation ist. Zwar darf die Veröffentlichung selbst unter einem Pseudonym geschehen, doch der Internetprovider oder Contentanbieter, der die Veröffentlichung ermöglicht, muss die richtige Identität des Autors kennen. Ansonsten droht eine Gefängnisstrafe bis zu sechs Monaten und 50000 Francs Geldstrafe. Sollte ein Internetprovider nicht in der Lage sein, den Verantwortlichen für eine Publikation auf einer Website nennen zu können, so kann er strafrechtlich für illegale Inhalte verantwortlich gemacht werden. Das Gesetz betrifft nicht nur Online-Publikationen und Homepages, sondern auch Mailinglisten, Diskussionsforen oder Chaträume. Internetprovider oder Contentanbieter müssten also nicht nur eine Registrierung vornehmen, sondern auch die Identität eines jeden überprüfen, der eine Homepage einrichtet oder etwas in einem Diskussionsforum beiträgt.

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