IT-Direktor im Innenministerium wettert gegen Outsourcing

Behörden steuerten ihre IT nicht mehr selbst, es werde "alles an externe Firmen herausgegeben", moniert der IT-Beauftragte im Bundesinnenministerium. Hier seien mehr öffentliche Dienstleister nötig, "die auf höchstem Niveau IT betreiben können".

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Angela Merkel mit Krypto-Phone: Die Sicherung der "technologischen Souveränität" leide angesichts einer zerrissenen IT-Landschaft des Bundes, kritisierte Martin Schallbruch.

(Bild: dpa)

Martin Schallbruch, IT-Direktor im Bundesinnenministerium, hat eingeräumt, dass bei der informationstechnischen Strategie der öffentlichen Hand jahrelang nicht alles richtig lief. "Wir haben eine ziemlich zersplitterte IT-Landschaft, gerade im Bereich des Bundes", erklärte der Regierungsvertreter am Donnerstag auf dem Kongress "Arbeitswelt, Selbstbestimmung und Demokratie im digitalen Zeitalter" in Berlin. Selbst kleine Behörden steuern ihre IT nicht mehr selbst, alles werde an externe Firmen herausgegeben.

Schon wer Microsofts Büropaket Office 365 online nutze, "hat damit die Kontrolle über wesentliche IT-Funktionen aufgegeben", gab Schallbruch zu bedenken. "Wir brauchen mehr öffentliche Dienstleister, die auf höchstem Niveau IT betreiben können", hielt er dem entgegen. Damit könnten die Behörden in Eigenregie bestimmen, ob sie dieses oder jenes Produkt einkaufen.

Der Experte konstatierte, dass die ganze Entwicklung in der IT verstärkt vom Verbrauchermarkt getrieben werde und von dort in zunehmender Geschwindigkeit die wesentlichen Innovationen kämen. Dies erhöhe auch den Druck auf die öffentliche Verwaltung, ständig nachzuziehen. So ärgerten sich viele Mitarbeiter dort, dass sie keine iPhones nutzen dürften. Schallbruch betonte zudem, dass der Staat bislang keine Cloud-Dienste verwende, da diese bislang keine umfassende Kontrolle über die eingegebenen Daten erlaubten.

Angesichts eines staatlichen IT-Haushalts in Höhe von 15 bis 18 Milliarden Euro pro Jahr "haben wir hochqualifizierte IT-Fachkräfte", versicherte der Informatiker. Es sei aber nicht immer einfach, sie zu halten. Das habe mit der Bezahlung, aber auch mit den Strukturen zu tun. So gebe es keine allgemeinen Entscheidungsvorgaben etwa für den Einbezug externer Dienstleister. Darunter leide die übergeordnete Frage der Sicherung der "technologischen Souveränität" und der langfristigen Beherrschbarkeit der Informationstechnik.

Martin Schallbruch (links) aus dem Bundesinnenministerium und Achim Meerkamp (rechts) von ver.di waren sich einig: Mehr Eigenregie bei der IT der Öffentlichen Hand sei notwendig.

(Bild: Stefan Krempl / heise online)

Open Source hält Schallbrauch bei einer solchen Strategie vor allem im Serverbereich für einen wichtigen Faktor, bei Fachanwendungen müsse man aber differenzieren. Da habe sich die Verwaltung schon die ein oder andere "blutige Nase" geholt. Das Auswärtige Amt etwa habe aber "keine Abkehr" von freier Software vollzogen, meinte er, sondern seine einschlägige Strategie nur "modifiziert". Insgesamt werde die Diskussion um Open Source "zu klischeehaft" geführt.

Der Frankfurter Arbeitsrechtler Peter Wedde gab dagegen zu bedenken, welche "Sogwirkung" es hätte, wenn der gesamte öffentliche Dienst auf freie Software umsteigen und ferner offene Alternativen für Facebook und Apps anbieten würde. Bei der Umstellung müsse man den Beschäftigen aber ausreichend Zeit lassen, um sich mit den neuen Programmen und Methoden vertraut zu machen.

Wedde zeigte sich aber skeptisch, ob staatliche Stellen allein die "Herkulesaufgabe" meistern könnten, ihre IT-Infrastrukturen zu betreiben. Schon heute legten Behörden riesige Datenberge über Bürger an, ohne die Folgen zu überblicken.

"Wir haben immer kritisiert, dass IT-Bereiche so ausgelagert werden, dass die politische Steuerung entfällt", ergänzte Achim Meerkamp aus dem Bundesvorstand der Dienstleistungsgesellschaft ver.di. Der Staat brauche in diesem Sektor Eigenständigkeit, müsse auch mal sagen können: "Diese Produkte kaufen wir nicht." Die öffentliche Hand habe nicht nur Infrastrukturaufgaben, sondern auch eine "Fürsorgepflicht" gegenüber den Bürgern. Sie müsse daher etwa klären, für welche Arbeitsprozesse offene Technologien einzusetzen seien. (jk)