Bundesländer für elektronischen Rechtsverkehr nicht ausreichend vorbereitet

Laut einer Umfrage des Deutschen Anwaltvereins fehlen nach wie vor Voraussetzungen, um den elektronischen Rechtsverkehr hierzulande einführen zu können. Insbesondere beim Breitbandausbau hapert es.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs schreitet nicht in dem notwendigen Tempo voran, ergibt eine aktuelle Umfrage des Deutschen Anwaltvereins (DAV) unter den Justizverwaltungen der Bundesländer. Defizite auf Seiten der Justiz gibt es vor allem bei der Bereitstellung der notwendigen breitbandigen Internetzugänge. DAV-Päsident Wolfgang Ewer sagt: „Die Justizverwaltungen der Bundesländer müssen noch große Anstrengungen unternehmen, um rechtzeitig für den elektronischen Rechtsverkehr fit zu werden.“

Vor dem elektronischen Rechtsverkehr muss der Breitbandausbau kommen.

(Bild: dpa, Julian Stratenschulte/Archiv)

Spätestens ab 2022 dürfen Anwälte laut dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs bestimmte Schriftsätze nur noch elektronisch einreichen. Fünf Bundesländer planen die entsprechenden Regelungen fakultativ bereits in vier Jahren einzuführen. Ein Hauptproblem sind dabei aber die notwendigen breitbandigen Zugänge.

Allein drei Länder, nämlich die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie Sachsen-Anhalt konnten in der DAV-Umfrage eine flächendeckende Versorgung mit Hochgeschwindigkeitsnetzen bejahen. Nur sieben Bundesländer verfolgen konkrete Ausbauprojekte. Sieben Landesjustizverwaltungen verwiesen in der Frage auf andere Landesministerien, die dafür zuständig seien. Diese Verweisung hält der DAV für „nicht sachgerecht“. Denn die Justizministerien müssten schließlich die konkreten Anforderungen an den Breitbandausbau benennen.

Doch hier zeigen sich die wenigsten gerüstet: Nur vier Bundesländer führen Erhebungen über das Postaufkommen in Papierform durch, um den künftigen Bedarf abschätzen zu können. "Gemein allen Ländern ist allerdings die Hoffnung, dass dies schon gut gehen werde", sagt der DAV. Allein Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt halten ihre Justiznetze noch nicht hinreichend für das kommende Datenaufkommen gerüstet.

Diese Antwort bewertet der DAV positiv, da sie „ein Problembewusstsein für dieses Thema“ zeige. Konstantin Salz vom DAV resümiert: „Insgesamt scheinen viele Länder gar nicht genau zu wissen, was mit dem elektronischen Rechtsverkehr auf sie zukommt. Und die Erkenntnis über den Bedarf bedeutet noch lange nicht, dass diesem auch fristgerecht abgeholfen wird.“

Mit Schleswig-Holstein und Hessen haben erst zwei Bundesländer die elektronische Gerichtsakte eingeführt. Entsprechende Pilotprojekte laufen derzeit in drei weiteren Bundesländern. Fünf Bundesländer haben bereits bei allen Gerichtsbarkeiten eine Fachsoftware eingeführt, mit denen wie gesetzlich verlangt Strukturdaten ausgetauscht werden können. Ein weiteres Bundesland befindet sich dabei in der Einführung, die restlichen Länder wollen sich bei der Beschaffung der Software mit den anderen Bundesländern abstimmen. Das bewertet der DAV "positiv". (axk)