Langenscheidt gewinnt Rechtsstreit um die Farbe Gelb

Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Konkurrent Rosetta Stone darf sie nun weder für die Internet-Seite noch für Werbung nutzen.

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Von
  • Jürgen Kuri

Alles so schön gelb hier: Bei Langenscheidt ist Gelb Teil des Markenauftritts - daher sieht der Bundesgerichtshof Verwechslungsgefahr, wenn Konkurrenten die Farbe ebenfalls einsetzen.

(Bild: Langenscheidt)

Der Wörterbuchverlag Langenscheidt hat den Markenrechtsstreit um die Farbe Gelb gegen einen Konkurrenten gewonnen. Dieser darf die Farbe nun nicht mehr verwenden, wie der Bundesgerichtshof entschied. Die obersten deutschen Zivilrichter begründeten dies damit, dass der Verbraucher aufgrund der Farbe die beiden Marken verwechseln könnte. Der BGH sah eine "hochgradige" Waren- und Zeichenähnlichkeit (AZ: I ZR 228/12).

Langenscheidt hatte sich 2010 die Farbmarke Gelb für seine zweisprachigen gedruckten Wörterbücher eintragen lassen. Weil der Sprachlern-Softwarehersteller Rosetta Stone beim Internetauftritt, in der Werbung und für Kartonverpackungen ebenfalls einen gelben Farbton verwendet, hatte der Münchner Verlag eine Verletzung seiner Markenrechte geltend gemacht. Langenscheidt hatte Rosetta Stone deshalb auf Unterlassen und Schadenersatz verklagt und schon vor dem Oberlandesgericht Köln 2012 recht bekommen. Dagegen hatte Rosetta Revision eingelegt. Diese wurde nun auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen. (jk)