Provider haftet für Inhalte des Kunden

In England wurde erstmals ein Internet-Provider für die Inhalte eines Kunden zur Rechenschaft gezogen.

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Erstmals zahlt ein britischer Internet-Provider Schadensersatz für die Veröffentlichungen eines Kunden. Der Brite Laurence Godfrey fühlte sich durch zwei Veröffentlichungen im Internet verleumdet und verklagte daraufhin den Provider, der dem Urheber dieser Schriften den Zugang zur Verfügung stellte.

Zunächst lehnte der Internet-Dienstleister Demon jede Verantwortung ab. Als das Verfahren dann aber vom obersten britischen Zivilgericht in London entschieden werden sollte, war man zu einer außergerichtlichen Einigung bereit. Grund für diese Kooperationsbereitschaft dürften die Argumente des Klägers gewesen sein: Er warf dem Provider vor, trotz mehrmaliger Aufforderungen nichts gegen die besagten Texte getan zu haben. Insgesamt zahlte Demon 48.000 Mark Schadensersatz an Godfrey und übernimmt die Gerichtskosten in Höhe von 736.000 Mark.

Godfreys Anwalt sieht diesen Fall als Präzedenzfall dafür, dass "Internet-Provider nach englischem Recht als Verleger betrachtet werden können." Nach deutschem Recht dürfte diese allerdings nicht so ohne weiteres haltbar sein. Im Prozess gegen Felix Somm, den ehemaligen Geschäftsführer von CompuServe Deutschland, wegen angeblicher Mittäterschaft bei der Verbreitung pornografischer Schriften, erfolgte vor dem Landgericht München ein Freispruch. Ein Online-Vermittler könne den Zugriff auf illegale Daten im gesamten Netz nicht verhindern, war die Meinung zweier Gutachter. Das Gericht folgte dieser Ansicht. Für den Fall allerdings, dass entsprechende Inhalte direkt bei den Kunden eines Providers zu finden sind, und dieser auf deren illegalen oder beleidigenden Inhalte aufmerksam gemacht wird, sieht die Rechtslage hier zu Lande ebenfalls anders aus. (mst)