Amazon verliert Rechtsstreit: Keine Kundenfreundlichkeit zu Lasten der Buchpreisbindung

Weil ein Käufer mit einem privaten Buchverkäufer auf Amazon unzufrieden war, bekam er von Amazon eine neues Buch zum Preis des eigentlich gewünschten Gebraucht-Exemplars. Das war nicht rechtmäßig, hat Amazon nun eingestanden.

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Ein Rechtsstreit zwischen Amazon und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels um die Buchpreisbindung wurde nun abgeschlossen. Amazon hat gegenüber dem Börsenverein eine Unterlassungserklärung abgegeben und sich verpflichtet, künftig auch nach Kundenbeschwerden keine Preisnachlässe mehr auf Bücher zu geben. Andernfalls werde eine Vertragsstrafe von 250.000 Euro fällig, teilte der Börsenverein mit. Vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main wurde damit ein Rechtsstreit abgeschlossen, der bereits vor dem Landgericht Wiesbaden zu Ungunsten von Amazon ausgegangen war.

Neue Bücher müssen in Deutschland immer das gleiche kosten – auch bei Amazon.

(Bild: Weltbild)

Beim Börsenverein freut man sich über diesen Ausgang und die damit einhergehende Stärkung der Buchpreisbindung: "Auch Amazon muss sich daran gewöhnen, sich an die Gesetze zu halten", meinte demnach Alexander Skipis, der Hauptgeschäftsführer. Ausgelöst hatte den Streit ein Nutzer, der ein gebrauchtes Buch bei einem privaten Anbieter auf Amazon gekauft hatte. Weil er dazu keine Rechnung erhielt, hatte er sich bei Amazon beschwert und bekam daraufhin eine neue Ausgabe. Diesen Verstoß gegen die Buchpreisbindung hatte Amazon vor Gericht als – inzwischen verjährte – Ausnahme zu verteidigen versucht. (mho)