Gerichte bestätigen Uber-Verbot in Berlin und Hamburg

In Berlin und Hamburg haben zwei Gerichte die von den Behörden gegen das US-Unternehmen Uber ausgesprochenen Verbote bestätigt. Unterdessen fordert die Taxibranche die Politik zum Handeln auf.

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Schwere Rückschläge für Uber: Das Oberverwaltungsgericht Hamburg und das Verwaltungsgericht Berlin haben die von den örtlichen Behörden ausgesprochenen Verbote des US-Unternehmens Uber bestätigt. Während das Gericht in Hamburg das von der Vorinstanz aufgehobene Verbot wieder einsetzte, bleibt Uber in Berlin noch die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.

Für den Fahrdienst Uber wird es eng: Gerichte in Hamburg und Berlin bestätigten das von den Behörden verhängte Verbot.

(Bild: dpa)

Das Verwaltungsgericht Hamburg hatte zuvor das Verbot aus formellen Gründen aufgehoben. Diese Auffassung hat das OVG Hamburg nicht geteilt und damit einer Beschwerde der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation stattgegeben. Das Verbot verletze weder die Berufsfreiheit des Unternehmens noch die europarechtliche Dienstleistungsfreiheit. Es diene der Durchsetzung des Personenbeförderungsgesetzes und könne auf das allgemeine Ordnungsrecht gestützt werden, urteilten die Richter am Freitag.

Auch das Verwaltungsgericht Berlin hat das von den Behörden der Hauptstadt verhängte Verbot am Freitag bestätigt und damit einen Eilantrag des Unternehmens zurückgewiesen. Das Land Berlin sei berechtigt, das Verbot nach der Gewerbeordnung auszusprechen, weil Uber "geschäftsmäßigen Gelegenheitsverkehr von Personen mit Kraftfahrzeugen ohne Genehmigung" betreibe. Das in Deutschland schwer unter Beschuss stehende US-Unternehmen kann gegen die Entscheidung nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegen.

Auch wenn Uber selbst weder eigene Fahrzeuge noch angestellte Fahrer habe, sei das Unternehmen nicht nur bloßer Vermittler von Fahrdiensten, weil es gegenüber den Fahrgästen nach außen als Vertragspartner auftrete, heißt es weiter in der Begründung des Berliner Verwaltungsgerichts. Damit müsse sich Uber an die Regeln halten, die dem Schutz des Fahrgastes gelten.

Das Argument, eine Bezahlung der Dienste sei freiwillig, und Uber damit im Grunde nicht gewerblich, wies das Gericht zurück. "Die vermeintliche Möglichkeit, die veranschlagte Servicegebühr zu widerrufen" beweise nicht "die Unentgeltlichkeit des Transports, sondern setze die Entgeltlichkeit im Gegenteil voraus, weil es ansonsten nichts zu widerrufen gäbe".

Das Verbot der Dienste sei auch nicht unverhältnismäßig, weil das Geschäftsmodell von Uber nach der geltenden Rechtslage nicht genehmigungsfähig sei. UberBlack verstoße gegen die im Personenbeförderungsrecht geltende Rückkehrpflicht von Funkmietwagen. Die sofortige Vollziehung des Verbots sei zudem im öffentlichen Interesse gewesen. Es diene auch dem Schutz des Taxenverkehrs, an dem ein wichtiges Interesse der Allgemeinheit bestehe.

Das in Berlin zuständige Landesamt für Bürger und Ordnungsangelegenheiten hatte Uber den Betrieb im August verboten. Uber machte nach einem Widerspruch erst einmal weiter und setzte auf den Eilantrag beim Verwaltungsgericht, der nun abgewiesen wurde. Damit bleiben sowohl die Dienste UberPop als auch der Limousinenservice UberBlack in der Hauptstadt verboten. Eine bundesweite einstweilige Verfügung des Landgerichts Frankfurt war nach Widerspruch des Unternehmens aus formalen Gründen wieder aufgehoben worden, dort geht der Streit vor Gericht weiter.

Unterdessen will die Taxibranche den Streit nun vor die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer tragen. Der Deutsche Taxi- und Mietwagenverband BZP fordert von der in der kommenden Woche in Kiel tagenden Konferenz ein konsequentes Vorgehen gegen ihrer Meinung nach illegal aktive Privatfahrer. In einem Brief an die Verkehrsminister verlangte der Verband am Freitag ein striktes Verbot solcher Angebote und eine Überprüfung der Fahrer durch Ordnungsbehörden.

Auch in den USA flammt der Streit des Unternehmens mit den Behörden neu auf. Während im US-Bundesstaat Kalifornien die Mitnahme von Fahrgästen durch Privatchauffeure geduldet ist, droht den Unternehmen nun Ärger wegen neuer Carpool-Angebote, bei denen die Fahrer entlang einer Route mehrere Mitfahrer bis zu einem gemeinsamen Ziel oder für eine Teilstrecke aufsammeln.

Das verstößt nach Ansicht der Behörden gegen kalifornische Vorschriften, die es Chartertransportanbietern untersage, für einzelnen Mitreisende zu kassieren. In Los Angeles und San Francisco haben Staatsanwälte die Ridesharing-Anbietern Uber, Lyft und Sidecar offiziell gewarnt, dass ihre Geschäfte rechtswidrig seien, berichtet die Financial Times. Den Unternehmen drohe nun ein Verbot und Strafzahlungen. (vbr)