Mit elektronischem Personalausweis Führungszeugnis beantragen
Neuer Nutzen für den "neuen" Personalausweis: Mit freigeschalteter elektronischer Identität lassen sich beim Bundesamt für Justiz polizeiliche Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online bestellen.
(Bild: personalausweisportal.de)
Das Bundesamt für Justiz hat einen Service freigeschaltet, über den online mit dem neuen Personalausweis (nPA) Auskünfte beantragt und bezahlt werden können. Dort lassen sich zunächst das Führungszeugnis und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister beantragen. Die Dokumente werden vom Bundesamt für Justiz erstellt und dem Antragssteller per Brief zugestellt. Bei Bedarf geht das Dokument auch direkt an die Behörde, die diese Auskünfte verlangt.
Wer ein Führungszeugnis oder eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister benötigt, kann diese Dokumente mit seinem nPA künftig beim Bundesamt für Justiz kostenpflichtig via Visa/Mastercard oder Giropay für 13 Euro beantragten. Für die Überbeglaubigung oder die Erteilung einer Apostille, wie sie von ausländischen Behörden verlangt werden können, sind weitere 20 Euro fällig. Dafür wird auch dieser Verwaltungsakt direkt vom Bundesamt vollzogen, der Kontakt mit einer weiteren Behörde entfällt. Bei einer beantragten Endbeglaubigung wird das Zeugnis direkt an das dafür zuständige Bundesverwaltungsamt geschickt. Alle Auskünfte werden auf Deutsch erteilt, die für ausländische Behördengänge notwendige beglaubigte Übersetzung ist Sache des Antragsstellers.
Aus Gründen des Datenschutzes ist es dem Bundesamt nicht möglich, Auskünfte über den Fortschritt der Dokumentenausfertigung telefonisch oder per E-Mail zu erteilen. Wer über den Stand seines Antrags informiert werden möchte, muss beim Bundesamt ein Benutzerkonto anlegen, in dem dann der Fortschritt des Antrags mitgeloggt wird.
[Update 02.10.2014 – 16:20 Uhr] Nach einem Hinweis des Bundesamts für Justiz wurden einige ungenaue Formulierungen korrigiert: So können die Auskünfte beantragt aber nicht bestellt werden. Außerdem werden die Dokumente vom Bundesamt für Justiz erstellt und dann per Post verschickt. Außerdem ist die Bezeichnung "polizeiliches Führungszeugnis" veraltet. (anw)