DMCA-Takedowns: Hollywoodstudio Warner muss Geheimnis lüften

Warner Bros. verschickt laufend unzählige Aufforderungen, Dateien von Servern zu löschen. Die Abläufe dahinter sind bisher geheim. Aber nicht mehr lange, denn nun soll das US-Filmstudio offenlegen, wie die Löschaufforderungen erstellt werden..

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Große Rechteinhaber verschicken in den USA täglich abertausende Aufforderungen, Dateien von Servern zu löschen. Diese "Takedown Notices" folgend dem Prozedere des Digital Millennium Copyright Acts (DMCA. Große Plattformen wie YouTube stellen den Rechteinhabern sogar direkte Zugänge zur Verfügung, über die sie selbst löschen können. Leider behaupten die Content-Konzerne immer wieder Rechte an Dateien, die ihnen gar nicht zustehen. Nun soll erstmals die Öffentlichkeit erfahren, wie das Filmstudio Warner Bros. seine Takedown-Notices erstellt.

In diesem Gebäude in Südflorida tagt jenes US-Bundesgericht, das die Offenlegung der Akten angeordnet hat.

(Bild: USDC SDFL (gemeinfrei))

Das hat ein Bundesgericht in Florida auf Antrag der Electronic Frontier Foundation (EFF) verfügt. Die ersten Dokumente sollen in zehn Tagen bereitgestellt werden. In sechs Wochen soll Warner einen Vorschlag für weitere Offenlegungen unterbreiten. Bei den Dokumenten handelt es sich um bisher unter Verschluss gehaltene Akten aus dem Gerichtsverfahren Warners gegen den damaligen Clouddienst Hotfile (Disney v. Hotfile). Warner hatte Hotfile 2011 wegen Urheberrechtsverletzungen verklagt, obwohl auch Hotfile Warner direkten Löschzugang gewährt hatte.

Hotfile reagierte seinerseits mit einer Klage gegen Warner wegen Missbrauchs der DMCA-Takedowns. Warner gab zu, sich wiederholt fremde Rechte angemaßt zu haben. Es sei zu mühsam, alle verdächtigen Dateien herunterzuladen und zu prüfen, argumentierte das Hollywoodstudio. Ein prominentes Beispiel waren Aufforderungen, Kopien der Open Source Software JDownloader zu entfernen. Die Verbreitung dieses Stream-Recorders kam Warner eher weniger gelegen.

Der damals zuständige Richter stellte aufgrund der Aktenlage fest, dass Warner durchaus haftbar sein könnte. Eine Jury sollte den Fall entscheiden. Gleichzeitig wurden bei Hotfile Rechtsbrüche festgestellt. In letzter Minute schlossen Warner und Hotfile einen Vergleich in Zuge dessen Hotfile sein Cloudservice einstellte.

Nach dem Hotfile Ende 2013 den Stecker ziehen musste, prangte dieser Text auf der Website.

Allerdings wurden große Teile der Gerichtsakten auf Dauer unter Verschluss gehalten; auch Teile der Entscheidung waren geschwärzt. Damit konnte die Öffentlichkeit nicht einsehen, wie Warner die Ziele für seine Takedown Notices auswählt. Das ist nicht nur für Betroffene relevant, sondern auch für etwaige Reformen des DMCA. Dieser sieht zwar Strafen für missbräuchliche Takedown-Notices vor. In der Realität ist das aber totes Recht.

Daher hat die EFF bei Gericht die Offenlegung der Akten aus dem Verfahren Disney v. Hotfile beantragt. Diesem Antrag hat das Gericht nun stattgegeben. Die Richterin merkte an, dass Gerichtsakten grundsätzlich öffentlich sein sollen. (ds)