Datenschutz und Meinungsfreiheit, ein ungleiches Paar

Nach Auskunft von Google-Beirätin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger kämpft Google allein in Deutschland mit 20.000 Anträgen von Bürgern, die in Folge eines EuGH-Urteils das Löschen ihrer Daten mit dem Datenschutz begründen.

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Von
  • Detlef Borchers
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Hat Datenschutz Vorrang vor Meinungsfreiheit? Ist der Datenschutz vielleicht sogar eine Art Supergrundrecht und das "Vergessen im Internet" die Ausprägung eines neuen Freiheitsrechts? Unter Vorsitz des Bundesinnenministers Thomas de Maizière diskutierte die erste Berliner Datenschutzrunde diese Fragen auf hohem Niveau.

Drei Laien, 16 Juristen und ein Minister (natürlich Jurist) beschäftigten sich in den Räumen der Hertie School of Governance beim Forum digitale Gesellschaft (Fodig) drei Stunden lang mit der Frage, wie es um den Datenschutz aussieht, wenn ihm durch Informations- und Meinungsfreiheit Grenzen auferlegt werden. Umgedreht wurde schnell daraus die Frage, ob der Meinungsfreiheit im Namen des Datenschutzes Grenzen auferlegt sind. Berichterstatter Thorsten Feldmann bekannte, dass ihm das angedachte Instrumentarium der Kontrolle von Gedankeninhalten Unbehagen bereit und spitzte die Frage zu: "Warum soll eigentlich eine Behörde bei Nachbarschaftsstreitigkeiten im Internet eingreifen?".

Die Datenschutzrunde

(Bild: heise online/Detlef Borchers)

Den Gegenpart lieferte Thomas Stadler, der die Grenzen der Meinungsfreiheit dort sah, wo Menschen über Arbeitsverhältnisse oder Krankheiten anderer berichten. Stadler befürwortete dabei eine Ausweitung der Haushaltsausnahme, die Privatpersonen aus dem Anwendungsbereich des Datenschutzrechts herausnehmen kann. "Ein eng gefasster Datenschutz darf nicht zu einem Instrument der Informationsunterdrückung werden", forderte Stadler.

Christian Fiedler vom Verband der Zeitungsverleger machte darauf aufmerksam, dass zu einer funktionierenden Meinungs- und Pressefreiheit das Recht gehören müsse, Namen auch gegen den Willen des Betroffenen nennen zu können. "Pressefreiheit muss Chefsache werden", appellierte Fiedler an den Diskussionsleiter. Damit forderte er die Kritik von Indra Spiecker vom Frankfurter Lehrstuhl für öffentliches Recht heraus, die als einzige vom "rechtsfreien Raum des Internets" sprach, in dem globale und nicht unbedingt westliche Normen von Meinungsfreiheit bestimmend seien. Meinungsfreiheit müsse daher deutlich zwischen online und offline unterscheiden, wobei online weltweit restriktivere Maßstäbe gelten würden. Der Berliner Richter Ulf Buermeyer machte darauf aufmerksam, dass es auf absehbare Zeit keine Vereinheitlichung des Presserechtes allein auf europäischer Ebene geben werde. Ihm bereite es Sorge, wenn Meinungsfreiheit von Fragen des Datenschutzes überlagert würden.

Natürlich beschäftigte sich die Datenschutzrunde auch mit einem aktuellen Spezialfall des Datenschutzes, der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes zum Recht auf Vergessen, das wiederum Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit hat. Tobias Gostomzyk vom Dortmunder Lehrstuhl für Medienrecht schilderte zunächst den Fall, gefolgt von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die im "Löschbeirat" von Google arbeitet. Nach ihrer Darstellung liegen Google allein in Deutschland 20.000 Anträge auf Löschung vor. Man arbeite an einer breiten Entscheidungsbildung, bei der auch vom Löschantrag betroffene Informationsverbreiter befragt würden. Zudem spiele der Zeitfaktor eine erhebliche Rolle, weil "alte Kamellen" schneller gelöscht werden müssten.

Fátima Gonzáles-Torres von der ökologischen Suchmaschine ecosia erzählte, wie Suchmaschinen, die ihrerseits Google nutzen, vom EuGH-Urteil betroffen sind.

"In der Substanz ist die EuGH-Entscheidung richtig, doch ein Recht auf Vergessen und auf Löschung kann eventuell zu viel sein", meint Leutheusser-Schnarrenberger. Hier muss die Meinungsfreiheit in die Abwägung miteinbezogen werden. Mathias Spielkamp von Irights zog einen Vergleich zum Urheberrecht und sah eine ganze Reihe von Kollateralschäden bis hin zu möglichen Erpressungsversuchen der Personen, die peinliche Details gelöscht haben wollen. Da nur regional gelöscht werde, könnten andere nicht daran gehindert werden, kompromittierende Inhalte weiter zu verbreiten.

Indra Spiecker erinnerte daran, dass Suchmaschinen keine Medien seien und daher nicht dem Medienprivileg unterliegen. Es müsse eine Kontrollbehörde für die Löschungen geben. Ulf Buermeyer sah hingegen im Urteil "ein großes liberales Potenzial". Jetzt sei es an den Gerichten, mit diesen Vorgaben die Rechtsprechung im Einzelnen weiter zu entwickeln. Thomas de Maizière verwies auf die EU-Datenschutzverordnung. Hier müsse eine Abwägung zwischen den Ansprüchen des Einzelnen und der Meinungs- und Informationsfreiheit der Anderen eingebaut werden. Als Beispiel führte der Minister an, das etwa Einträge aus einem Vorstrafenregister trotz des Auskunftsanspruchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht veröffentlicht würden.

Nach zweieinhalb Stunden intensiver Diskussion verließ der Minister das Kolloquium, das danach von der IT-Beauftragten der bundesregierung, Cornelia Rogall-Grothe, weitergeleitet wurde. Christian Mihr von Reporter ohne Grenzen, Mathias Spielkamp und Ulf Buermeyer wollten unter Verweis auf den NSA-Skandal das Thema der Meinungsfreiheit um den Aspekt des Schutzes von Informanten vertiefen. Sie stießen damit aber auf mangelndes Interesse beim Rest der Beteiligten. Helmut Graf von der Berliner Datenschutzrunde kündigte für das Jahr 2015 weitere derartige Runden an. Die erste Veranstaltung dieser Art war mit ihrem Workshop-Charakter und der offenen Diskussion durchaus gelungen. (mho)