EU-Kommission genehmigt WhatsApp-Übernahme durch Facebook

Im Februar dieses Jahres hatte Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp gekauft. Nun gab es seitens der EU offiziell grünes Licht für den Zusammenschluss.

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Von
  • Ute Roos

Wettbewerbsrechtlich ist die Fusion der beiden US-Unternehmen zwar unbedenklich, aber zum Datenschutz äußert sich die EU-Kommission explizit nicht.

(Bild: dpa, Patrick Pleul)

Das soziale Netzwerk Facebook darf das Unternehmen WhatsApp ohne Auflagen übernehmen, gab die Europäische Kommission nach der gemäß EU-Fusionskontrollverordnung erfolgten Überprüfung bekannt. Beide US-Unternehmen bieten Anwendungen an, mit denen Endkunden Nachrichten, Bilder sowie Videos austauschen können. Die Prüfung ergab jedoch, dass die beiden Firmen keine engen Konkurrenten sind und auch nach dem Zusammenschluss Benutzern eine große Anzahl weiterer Kommunikationsanwendungen zur Verfügung stehen.

"Wir haben die geplante Übernahme sorgfältig geprüft und sind zu dem Schluss gekommen, dass sie den Wettbewerb auf diesem dynamischen, expandierenden Markt nicht beeinträchtigen wird. Die Endkunden werden auch weiterhin unter zahlreichen Kommunikationsanwendungen wählen können.“ sagte der für Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsvizepräsident Joaquín Almunia. Geprüft wurden vor allem die Bereiche Kommunikationsdienste für Endkunden, Dienste für die soziale Vernetzung sowie Online-Werbedienste.

In Bezug auf den letzten Punkt überprüfte die Kommission, ob die Fusion Facebooks Stellung auf dem Markt stärken und den Wettbewerb behindern könnte – obwohl WhatsApp nicht im Bereich Online-Werbung tätig ist. Zur Diskussion standen die Möglichkeiten, dass Facebook auf WhatsApp Werbung einführen oder WhatsApp als Quelle von Nutzerdaten für noch gezieltere Facebook-Werbung nutzen könnte. Beides wäre aus wettberwerbsrechtlicher Sicht unbedenklich, da laut Kommission auch nach dem Zusammenschluss ausreichend andere Anbieter gezielter Werbemaßnahmen existierten und genügend Nutzerdaten zur Verfügung stünden, die nicht von Facebook kontrolliert würden.

Die Unbedenklichkeit, darauf verweist die Kommission ausdrücklich, bezieht sich jedoch lediglich auf wettbewerbsrechtliche Aspekte nach der Fusion. Datenschutzbedenken, die sich aus den nach dem Zusammenschluss zur Verfügung stehenden großen Datenmengen ergeben, fallen nicht in den Geltungsbereich des Wettbewerbsrechts. Daher äußerte die Kommission nach abgeschlossener Prüfung keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken und gab für den Zusammenschluss grünes Licht. (ur)