Geldstrafe für "Premium-Onlinedienst"
Das Oberlandesgericht Köln hat AOL mit einer Strafe in Höhe von 200 000 Mark wegen unzulässiger Werbung belegt.
Beim juristischen Hickhack zwischen AOL und T-Online geht mal wieder ein Punkt an den Telekom-Ableger. Das Oberlandesgericht Köln belegte AOL mit einer Strafe in Höhe von 200 000 Mark wegen unzulässiger Werbung. Dies teilte ein Gerichtssprecher am Freitag mit. Der Online-Dienst habe sich nicht an eine einstweilige Verfügung gehalten, die T-Online erwirkt hatte. Demnach durfte AOL nicht mehr mit dem Zusatz "der Premium-Onlinedienst" werben. Dennoch hatten nach Erlass der einstweiligen Verfügung noch verschiedene Personen CD-ROMs mit der verbotenen Reklame erhalten.
Das Landgericht Köln hatte ursprünglich eine Strafe von 500 000 Mark verhängt, die das Oberlandesgericht auf Beschwerde von AOL auf 200 000 Mark herabsetzte. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass AOL keinen Versuch unternommen habe, das gerichtliche Verbot zu beachten. Allerdings habe es sich bei den beanstandeten CDs um eine bereits vor dem Verbot begonnene Massenversendung gehandelt. AOL-Sprecher Frank Sarfeld kündigte dennoch Widerspruch gegen die Entscheidung an, da es sich bei den fraglichen Exemplaren um einen kleinen Posten gehandelt habe, der bei einem Versender "einen Tag liegen geblieben" und deshalb noch nach dem Gerichtsbeschluss versandt worden sei. Im übrigen sei gemäß der Verfügung die etwas reduzierte Bezeichnung "Premium-Onlinedienst" zulässig.
Im vergangenen Jahr hatten sich T-Online und AOL gegenseitig mit einstweiligen Verfügungen beharkt. So erwirkte T-Online bereits im Herbst letzten Jahres eine Verfügung gegen AOLs Werbebotschaft "Internet zum Festpreis", während AOL im Frühjahr 1999 die neuen Tarife von T-Online stoppen wollte. Im Frühjahr brachte AOL den Rivalen zudem bei seinem Börsengang wegen der Bevorzugung von T-Online-Kunden bei der Aktienvergabe in die Schusslinie. (atr)