Mehrheit der Airbnb-Vermietungen in New York soll illegal sein

Nach einer Untersuchung des Generalstaatsanwalts des Bundesstaats New York verstoßen 72 Prozent der über die Plattform vermittelten Vermietungen gegen Gesetze. Eine kleine Gruppe von Vermietern sichere sich zudem überproportional hohe Einnahmen

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Von
  • Christian Kirsch

Im November 2013 hatte sich die Vermietungsplattform Airbnb zwar geweigert, der New Yorker Staatsanwaltschaft Daten über ihre Kunden und deren Geschäfte auszuhändigen. Im Mai 2014 musste sie jedoch nachgeben, wie jetzt aus einem ausführlichen Bericht der Justizbehörde (PDF-Dokument) hervorgeht. Darin heißt es unter anderem, dass bei fast drei Viertel der zwischen Anfang 2010 und Mitte 2014 vermieteten Räume gegen Gesetze verstoßen worden sei.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft werden 72 Prozent der in New York über Airbnb vermittelten Räume illegal vermietet.

(Bild: www.ag.ny.gov)

In derselben Zeit seien New York rund 33 Millionen US-Dollar Steuereinnahmen entgangen. Für private Vermietungen werden dort knapp 6 Prozent Steuern fällig, die viele Airbnb-Anbieter nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nicht gezahlt hätten. Von den gut 25.000 Vermietern in der Stadt, die die Plattform nutzen, seien nur rund 6 Prozent als "kommerziell" einzuordnen, da sie mehr als zwei Einheiten vermarkteten. Mit 168 Millionen US-Dollar erzielten sie jedoch rund 36 Prozent der Einnahmen.

Alleine die 124 größten Anbieter mit mehr als 10 Einheiten hätten mit Airbnb-Vermietungen rund 60 Millionen kassiert. Allerdings will die Plattform solche Kunden inzwischen ausgeschlossen haben. Die Staatsanwaltschaft verfügt nach eigenen Angaben jedoch nicht über genügend Daten, um das nachprüfen zu können.

Nach Auffassung der Juristen verdrängt das wachsende Airbnb-Geschäft herkömmliche langfristige Mietverhältnisse: Einnahmen aus mindestens sechs Monate lang vermieteten Räumen hätten kontinuierlich zugenommen und 2013 in New York bereits 38 Prozent des Gesamtbetrags der über die Plattform vermittelten Geschäfte ausgemacht. (ck)