DGB kündigt verstärkten Kampf gegen digitale Billigjobs an

Große Hoffnungen und enorme Sorgen ruft die digitale Revolution hervor, die in Unternehmen und Gesellschaft im vollen Gange ist. Zum Nationalen IT-Gipfel wendet sich der DGB nun gegen neue prekäre Verhältnisse.

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«Coworking»

(Bild: dpa, Deskwanted.com)

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  • dpa

Vor dem IT-Gipfel der Bundesregierung hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) neuen digitalen Billigjobs ohne Arbeitnehmerrechten den Kampf angesagt. "Wir werden nicht tatenlos zusehen, wie hier eine Art moderne Sklaverei entsteht, mit einem Wettbewerb um Löhne nach unten", sagte der DGB-Vorsitzende Reiner Hoffmann am Montag der Nachrichtenagentur dpa in Berlin. Die digitale Arbeitswelt biete klare Chancen, aber auch Risiken, denen sich die Gewerkschaften stellen müssten.

Der DGB will sich der Herausforderung neuer Arbeitsformen stellen.

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Auf dem nationalen IT-Gipfel an diesem Dienstag in Hamburg stehen Wettbewerb, Sicherheit und Arbeiten im digitalen Wandel im Zentrum. Neben Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und mehreren Kabinettsmitgliedern werden unter anderem Vorstände großer deutscher Unternehmen erwartet.

Hoffmann warnte: "Die vermeintliche Freiheit, einfach Geld zu verdienen mit Jobs wie Crowdworking oder über digitale Putzhilfenvermittler könnte sich als Falle entpuppen." Dann entstehe ein digitales Proletariat ohne jeden sozialen Schutz. Sozialversicherungsbeiträge und Zuschläge etwa für Nachtarbeit fallen weg. Die Leute sollen dafür zum Beispiel bestimmte Daten abgleichen, Adressen recherchieren, Bilder verschlagworten. Online-Plattformen vermitteln derartige einfache Aufgaben etwa von Unternehmen, die am PC daheim erledigt werden können. Der DGB-Chef versicherte: Die Gewerkschaften würden sich der Herausforderung stellen.

"Warum sollen in der digitalen Welt keine Arbeitnehmerrechte gelten?", so Hoffmann. Er räumte aber ein, dass es noch offen sei, wie sich Tarifverträge und Mitbestimmung übertragen lassen. "Da wird es sicher kreative Antworten geben, die in diese Welt passen." Doch ohne gehe es nicht. "Online-Unternehmen sind auch nur Unternehmen mit realen Mitarbeitern, Auftragnehmern und Kunden, die reale Verträge abschließen müssen."

Auch etwa bei der "Share Economy" stellen Kritiker derzeit die Frage nach den Rechten der Beteiligten. Das Prinzip: Menschen teilen, was sie haben – etwa Autos oder Unterkünfte. Dazu hatte in Deutschland jüngst der Rechtsstreit der Taxibranche gegen den Fahrdienst-Vermittler Uber für Schlagzeilen gesorgt. Fraglich ist aus Sicht von Kritikern, ob nicht Vorschriften etwa zum Schutz von Fahrern, Reinigungskräften oder Konsumenten ausgehebelt werden. (mho)