Großbritannien will Gesetze gegen Online-Trolle verschärfen

Cybermobbing und Onlinedrohungen könnten in Großbritannien bald mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Justizminister Grayling kündigte mit Blick auf aktuelle Fälle diese Verschärfung an und sprach von einem "kläffenden Cybermob".

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Von
  • Axel Kannenberg

Großbritanniens Justizminister Chris Grayling kündigte schärfere Gesetze gegen Internet-Trollerei und Cybermobbing an. Bisher war für online ausgesprochene Drohungen, sexuelle Ausfälligkeiten und Beleidigungen eine Höchststrafe von sechs Monaten möglich – die solle nun auf zwei Jahre vervierfacht werden, sagte er im Gespräch mit der Daily Mail.

Null Toleranz für Cybermobbing in Großbritannien.

(Bild: dpa, Oliver Berg)

Gegenüber der Zeitung sprach er von einem "kläffenden Cybermob“ und führte aus: „Diese Internet-Trolle sind Feiglinge, die das Leben in unserem Land vergiften.“ In Großbritannien sollen sich dem Bericht zufolge Fälle gehäuft haben, bei denen Personen in sozialen Medien mit Drohungen und Mobbingattacken überhäuft wurden.

Grayling nahm bei seinen Äußerungen Bezug auf das aktuellste Beispiel, die Fernsehmoderatorin Chloe Madeley, die online unter anderem Vergewaltigungsdrohungen erhalten hatte. Madeley hatte zuvor Äußerungen ihrer Mutter Judy Finnigan über den wegen Vergewaltigung verurteilten Fußballer Chad Evans öffentlich verteidigt und sich damit offenbar zur Zielscheibe des Online-Hasses gemacht. Finnigan hatte Evans Tat als weniger gravierend bezeichnet und sich dafür ausgesprochen, dass er seine Sportkarriere fortsetzen könne.

Das neue Gesetz soll ein Anhang zum "Criminal Justice and Courts Bill“ werden und liegt gerade dem Parlament vor, wie die BBC berichtet. Kommende Woche solle es im House of Lords debattiert werden. Das Gesetz soll dabei nur in England und Wales, nicht aber in Schottland gelten. Besonders schwerwiegende Fälle könnten laut Bericht auch an den "Crown Court" genannten höheren Strafgerichtshöfen verhandelt und mit noch höheren Strafmaßen geahndet werden.

Bereits vergangene Woche hatte Grayling Regelungen gegen die sogenannten „Rache-Pornos“ angekündigt. Ebenfalls als Anhang zum „Criminal Justice and Courts Bill“ sollen hier Haftstrafen von bis zu zwei Jahren vorgesehen sei – sofern die Täter "Fotos oder Videoaufnahmen von Personen bei sexuellen Handlungen“ oder "mit entblößten Genitalien" ohne Zustimmung der Abgebildeten veröffentlichen. (axk)