Biokraftstoffquote: Grüner Wasserstoff kann Beimischung von Biosprit ersetzen

Tankstelle 2020

Eine Änderung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ermöglicht Wasserstoff und Strom aus erneuerbaren Energien auf die EU-Quote anzurechnen. Das unterstützt eine Energiewende auf der Straße mit sinkenden Quoten der unbeliebten Agro-Kraftstoffe E5, E10 und B7

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Von
  • Christoph M. Schwarzer
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Berlin, 24. Oktober 2014 – Kein Sprit mehr vom Acker. Dafür mehr Kraftstoffe aus erneuerbaren Energien. Die ideale Tankstelle des Jahres 2020 könnte ungefähr so aussehen: Für die vielen Autos im Bestand gibt es mineralölbasierte Otto- und Dieselkraftstoffe. Ohne die Beimischung von Ethanol (E10, E5) oder Fettsäuremethylester (B7), dem zweifelhaften Agro-Sprit. Daneben steht eine Säule mit Wasserstoff, der nicht aus fossilem Erdgas reformiert, sondern durch Elektrolyse mit Grünem Strom vor Ort produziert wird. Und über die Kabel werden natürlich auch mehrere Schnellladestationen für batterie-elektrische Autos nach allen Standards versorgt.

Eine absurde Vision? Rein technisch betrachtet nicht. Die Realität wird deutlich nüchterner aussehen, obwohl eine letzte Woche verabschiedete Verordnungsermächtigung im Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) den nötigen Spielraum schafft. Vereinfacht gesagt schafft Deutschland damit jetzt schon die Basis für die nationale Umsetzung eines ab Anfang 2015 veränderten Biokraftstoffquotengesetzes von der EU.

Rückblick: Mit dem Einsatz von so genannten Biokraftstoffen wollte die EU a) die Abhängigkeit von Rohölimporten verringern und b) die Kohlendioxid-Emissionen senken. Den Schwarzen Peter schob sie dabei den Mineralölkonzernen zu – auf welche Art und Weise die vorgegebene Quote erfüllt wurde, war und ist deren Sache. Das unselige Ergebnis ist bekannt. Mit der Beimischung von Ethanol im Benzin (bis zu zehn Volumenprozent bei E10, fünf beim gewöhnlichen Superkraftstoff) sowie Fettsäuremethylester („FAME“ mit maximal sieben Volumenprozent, also B7 bei Dieselkraftstoff) wurde die Norm erfüllt. Und tatsächlich bekam die Landwirtschaft einen Schub. Die Diskussion, ob die Konkurrenz zwischen Tank und Teller ethisch richtig ist, lässt viele Autofahrer bis heute die Nase über den Biosprit rümpfen. Und ob der CO2-Ausstoß tatsächlich gesenkt wurde, ist unsicher.

Grüner Wasserstoff und Strom auf Quote anrechenbar

Darum ändert die EU ihre Politik und fordert nun bis zum Jahr 2020 zusätzlich zu zehn Prozent erneuerbarer Energien im Verkehrssektor ein nachweisbares Minus bei den CO2-Emissionen von sechs Prozent.

Hier kommt das überarbeitete BImSchG ins Spiel. Es ermöglicht, Wasserstoff und Strom aus erneuerbaren Energien auf die EU-Quote anzurechnen. Freie Bahn also für die Energiewende auf der Straße, denn es ist eine indirekte Förderung, wenn die Mineralölkonzerne nicht mehr auf die auch dort ziemlich unbeliebten Agro-Kraftstoffe E5, E10 und B7 angewiesen sind, um die EU-Pflicht zu erfüllen.