Kartellamts-Chef macht Verlagen wenig Hoffnung im Streit mit Google

Im Dauer-Streit zwischen einigen deutschen Verlagen und Google soll demnächst das Bundeskartellamt eine wichtige Entscheidung treffen. Behördenchef Mundt ließ bereits erkennen, in welche Richtung der Kartellamts-Spruch wohl ausfallen wird.

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Der Präsident des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, hat den Hoffnungen deutscher Verleger auf Lizenzzahlungen des Suchmaschinenbetreibers Google einen Dämpfer verpasst. "Es lässt sich nur schwer aus dem Leistungsschutzgesetz ableiten, dass Google die Verlagsinhalte mehr zu nutzen hat und dafür Geld zahlen muss", sagte der Behördenchef am Mittwoch auf einer Veranstaltung der Medientage München.

Kein Beistand für die Verleger von Kartellamts-Chef Mundt.

(Bild: heise online/vbr)

Google hatte jüngst das Bundeskartellamt ersucht, den Kartellstreit mit einigen deutschen Verlagen um das Leistungsschutzrecht abschließend zu klären. In einem Brief an die Behörde bat der Konzern das Kartellamt um die Feststellung, in der Auseinandersetzung mit diesen Verlagen nicht tätig zu werden. Dabei geht es um die Frage, ob Google seine Marktstellung missbraucht, wenn es Suchergebnisse aus bestimmten Verlagen nur verkürzt darstellt, die Geld von Google für die "Snippets" verlangen.

Mundt räumte am Mittwoch jedoch auch ein, dass angesichts starker Player in der Digitalökonomie die grundsätzliche Frage gestellt werden dürfe, ob die Instrumente der Kartellwächter ausreichend seien und "ob wir schnell genug sind". Die Verwertungsgesellschaft VG Media sowie Verlage wie Axel Springer, Burda, Funke, Madsack und M. DuMont Schauberg hatten Google immer wieder vorgeworfen, in der Abwehr von Lizenzzahlungen seine dominante Stellung auf dem deutschen Markt zu missbrauchen. Google hatte das stets zurückgewiesen.

In der Kontroverse geht es um den Versuch einiger Verlage in Deutschland, Geld von Google und anderen Suchmaschinen für die Darstellung von Verlagsinhalten zu erhalten. Dazu dient das Leistungsschutzrecht, das Lizenzgebühren für die Verwertung von Verlagsinhalten erlaubt. Allerdings sind kleine Textteile weiterhin kostenfrei nutzbar. Nachdem die Verlagshäuser ihre Forderungen über die Verwertungsgesellschaft VG Media gestellt hatten, reagierte Google mit einer Verkürzung der Vorschau-Inhalte. Vom 23. Oktober an sollen von Angeboten wie bild.de oder waz.de bei Google-Suchanfragen nur noch Überschriften zu sehen sein.

Medienportale aus anderen Verlagen wie spiegel.de, faz.net, zeit.de, sueddeutsche.de und auch heise.de werden dagegen weiter mit Vorschaubildern (Thumbnails) und Textanrissen (Snippets) erscheinen. Auch Sites von Burda-Beteiligungen wie focus.de und huffingtonpost.de sind nicht betroffen, da sie sich nicht von der VG Media vertreten lassen. (axk)