Leistungsschutzrecht: Presseverlage erteilen Google überraschend Recht zur Gratisnutzung

Google will seit heute Vorschau-Inhalte von Verlagen, die Geld dafür verlangen, nur noch verkürzt darstellen. Die meisten von ihnen haben nun ihre Verwertungsgesellschaft angewiesen, Google eine "Gratiseinwilligung" zu erklären.

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Die meisten in der Verwertungsgesellschaft VG Media organisierten deutschen Verlage räumen Google überraschend gratis das Recht ein, Verlagsinhalte auf Google News und den Suchseiten des Konzerns darzustellen. Die Presseverleger hätten die VG Media ganz überwiegend angewiesen, "gegenüber Google eine widerrufliche "Gratiseinwilligung" in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse zu erklären", teilte die Verwertungsgesellschaft am Mittwochabend mit.

Die Presseverleger sehen sich "angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen".

"Die VG Media Presseverleger sehen sich angesichts der überwältigenden Marktmacht von Google zu diesem außergewöhnlichen Schritt gezwungen", hieß es in der Erklärung.

Google hatte angekündigt, ab 23. Oktober Vorschau-Inhalte jener Verlage nur noch mit Überschriften darzustellen, die Geld dafür verlangen. Vorschaubilder (Thumbnails) und kurze Textanrisse (Snippets) sollten dabei entfallen. Der Suchmaschinenbetreiber hatte das Bundeskartellamt aufgefordert, formal zu entscheiden, in der Angelegenheit nicht tätig zu werden; der Chef der Behörde machte den Verlagen wenig Hoffnung auf eine Entscheidung in ihrem Sinne. "Es lässt sich nur schwer aus dem Leistungsschutzgesetz ableiten, dass Google die Verlagsinhalte mehr zu nutzen hat und dafür Geld zahlen muss", sagte Andreas Mundt.

Die in der VG Media vertretenen Presseverlage hatten Google am Dienstag aufgefordert, die Entscheidung des Bundeskartellamts abzuwarten und die Vorschau-Inhalte noch nicht zu kürzen. Diesem Aufruf zur "Waffenruhe" sei Google aber bislang nicht gefolgt. "Die VG Media Presseverleger beugen sich nur wegen der Marktmacht Googles von mehr als 90 Prozent. Den Presseverlegern drohen andernfalls Umsatzeinbußen, die auch zu weiteren Insolvenzen führen können", teilte die VG Media mit.

[Update 23.10.14, 15.48 Uhr:] Der Streit zwischen deutschen Verlagen in der Verwertungsgesellschaft VG Media und Google wird aber weiterhin Gerichte und Behörden beschäftigen. Es müssten weiterhin die Ansprüche geklärt werden, die seit dem Inkrafttreten des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger im August 2013 aufgelaufen sind, erklärte ein Sprecher der VG Media der dpa.

Die widerrufliche "Gratiseinwilligung" in die unentgeltliche Nutzung ihrer Presseerzeugnisse betrifft nicht alle "digitalen verlegerischen Angebote", die von der VG Media vertreten werden. So erteilt der Verlag Axel Springer für seine Angebote welt.de, computerbild.de, sportbild.de sowie autobild.de weiterhin keine "Gratiseinwilligung". Sie werden deshalb künftig bei Google nur noch mit Überschriften zu sehen sein. Von bild.de kann Google jedoch auch Textauszüge (Snippets) und Vorschaubilder vorläufig kostenfrei anzeigen. (mit Material der dpa) / (anw)