GoPro: Helmkameras als Sicherheitsrisiko?

Helmkameras sind bei Funsportarten inzwischen ein unverzichtbares Accessoire. Seit dem Unfall von Michael Schumacher stellt sich die Frage, ob sie ein Sicherheitsrisiko für den Träger darstellen. Inzwischen gibt es die ersten Trageverbote.

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Von
  • Sascha Steinhoff

Der Kamerahersteller GoPro musste Mitte Oktober einen massiven Kurseinbruch hinnehmen. Ausgelöst wurde die Schussfahrt durch Medienberichte, dass eine GoPro-Kamera ursächlich für die schweren Verletzungen von Michael Schumacher bei seinem Skiunfall in Méribel gewesen sei. Inzwischen hat der Aktienkurs von GoPro sich zumindest wieder teilweise erholt. Nun gibt es allerdings erste Trageverbote.

Die Gerüchte über die Gefährlichkeit von Helmkameras sind allerdings nicht neu. Staatsanwalt Patrick Quincy hat bei seiner Untersuchung des Schumacher-Unfalls im Februar 2014 erstmals darauf hingewiesen, dass die GoPro-Helmkamera von Michael Schumacher seine schweren Verletzungen verursacht haben könne. Schumacher verlor abseits der markierten Skipiste die Kontrolle und schlug mit seinem Helm auf einem Felsbrocken auf. Nach dem Unfall war der Helm in zwei Hälften gespalten, die Kamera blieb jedoch unversehrt. Das ist insofern ungewöhnlich, als der verunglückte Sportler laut den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft mit angemessener Geschwindigkeit gefahren sei. Materialfehler am Helm konnten nicht nachgewiesen werden.

Denkbar ist, dass die zwischen Helm und Fels eingeklemmte Kamera den Effekt des Aufschlags verstärkt und damit die Spaltung des Helms verursacht hat. Die bisher unbewiesene These, dass Helmkameras gefährlich sein können, wurde medial bisher vor allem in Boulevardmedien wie dem Express und 20min.ch aufgegriffen.

Die Beratungsstelle zur Unfallverhütung (bfu) aus der Schweiz hat in der Frage eine eindeutige Position bezogen. Hier das offizielle Statement der bfu im Wortlaut:

"Der Einsatz von Helmkameras kann das Risiko eines Unfalls erhöhen: einerseits können Helmkameras dazu führen, dass der Fahrer mehr Risiken eingeht (waghalsige Kunststücke oder Manöver, eher abseits der Piste), um spektakuläre Bilder zu erhalten, andererseits kann der Fahrer abgelenkt sein und seine Kopfhaltung der Kameraführung anpassen, anstatt in Fahrtrichtung zu schauen. Eine Kamera auf dem Helm kann die Verletzungsgefahr auch insofern erhöhen, als dass sie bei einem Sturz auf den Kopf als Hebelarm wirkt und damit die auf den Kopf einwirkenden Kräfte erhöht. Zudem darf die Befestigung der Kamera die Helmaussenschale nicht beeinträchtigen (Aussenschalen nicht durchbohren, Klebstoff darf Schalenmaterial nicht angreifen."

Eine Statistik mit Aussagen zum Einfluß von Helmkameras auf das Unfallgeschehen im Sport ist laut bfu bisher nicht verfügbar.

Auch in anderen Sportarten sind Helmkameras inzwischen umstritten. Der Sportveranstalter British Eventing hat für die von ihm organisierten Wettbewerbe ein generelles Trageverbot für Helmkameras ausgesprochen. Dies sei eine Vorsichtsmaßnahme, die dem Schutz von Reiter und Pferd diene. Weitere Untersuchungen zur abschließenden Klärung der Gefährlichkeit von Helmkamera durch das Transport Research Laboratory sollen folgen. (sts)