Soziales Netzwerk Ello schreibt Verzicht auf Werbung fest

Ello macht ernst: Das soziale Netzwerk will sein Versprechen der Werbefreiheit zementieren, indem es als am Gemeinwohl orientiertes Unternehmen firmiert. Doch Zweifel werden laut, ob das so unumstößlich ist.

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Das junge Online-Netzwerk Ello macht ernst bei seinem Versprechen, auf Werbung zu verzichten. Das Start-up ließ sich in den USA als Unternehmen, das dem öffentlichen Wohl dient (Public Benefit Corporation, PBC), registrieren. Dadurch sollen Investoren keinen Einfluss auf wirtschaftliche Entscheidungen haben. Im Firmenstatut wurde festgeschrieben, dass Ello keine Nutzerdaten an Dritte verkaufen und keine bezahlte Werbung schalten werde. Dies solle auch bei einem Verkauf gelten.

Ello will das Netzwerken werbefrei halten.

Ello hatte mit seinem Ansatz als "Anti-Facebook" in den vergangenen Wochen viel Aufmerksamkeit bekommen. "Sie sind kein Produkt", versprach Gründer und Chef Paul Budnitz seinen Kunden in Anspielung auf das Geschäftsmodell anderer Dienste. Die Betreiber gerieten zugleich in die Kritik nachdem bekannt wurde, dass sie 435.000 Dollar von einem Risikokapitalgeber bekommen hatten. Solche Investoren sind meist darauf orientiert, ihren Einsatz mit sattem Profit wieder hereinzuholen. Jetzt sicherte sich Ello dem Technikblog TechCrunch zufolge weitere 5,5 Millionen Dollar. Die Geldgeber mussten sich jedoch schriftlich verpflichten, die Grundsätze des Netzwerks zu achten.

Allerdings gibt es auch Zweifel daran, ob der Werbeverzicht wirklich in Stein gemeißelt ist: So kritisiert der Designer Aral Balkan, dass sich der Unternehmensstatus als PBC durchaus mit einer Zweidrittelmehrheit der Anteilseigner wieder aufheben lässt – zumindest der Rechtslage im US-Bundesstaat Delaware nach, in dem Ello als PBC firmiert. Balkan hatte anfangs an Ello mitgearbeitet, sich Ende September jedoch davon abgewandt.

Ferner verweist die Tech-Seite Gigaom darauf, dass die Gesetze in Delaware auch die Möglichkeit einer Klage der Anteilseigner offenlassen. Wer mindestens zwei Prozent der Unternehmensanteile hält, kann Klage einreichen, wenn er das vorgeschriebene Gleichgewicht zwischen öffentlichem Wohl und finanziellen Interessen der Anteilsinhaber als gefährdet sieht. (Mit Material von dpa) / (axk)