Leistungsschutzrecht: VG Media sieht sich noch nicht am Ende

Google wirtschaftet zwar ungeniert mit Vorschau-Inhalten der Verlage, hält sie aber weiterhin von seinen Einnahmen fern. Nun wird das umstrittene Leistungsschutzrecht, das die Verlage am Kreislauf beteiligen sollte, überarbeitet.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 170 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.
Von
  • Monika Ermert
  • Dusan Zivadinovic

Auf den Münchner Medientagen traten erneut die anhaltenden Spannungen zwischen den in der Verwertungsgesellschaft VG Media organisierten Verlagen und Google zu Tage: Hier der Suchmaschinenriese, der mit Inhalten anderer nonchalant wirtschaftet, dort die Verlage, die sich mit Hilfe eines umstrittenen Leistungsschutzrechts einen Teil von diesem Kuchen holen wollen, aber bisher scheitern.

Bei einer Podiumsdiskussion auf den Medientagen erklärte nun Christoph Flisek, Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht, dass das Leistungsschutzrecht für Presseverlage aktuell vom Gesetzgeber evaluiert werde. Im Rahmen der nächsten Überarbeitung des Urheberrechts werde es auch ein Gutachten zu dem Gesetz geben. Zweifellos sei die Leistungsschutzregelung, die vor einem Jahr auf Druck der Verleger zustandegekommen war, von Anfang an umstritten gewesen, kommentierte der SPD Politiker in der von der VG Media organisierten Runde.

“Die Position ist schützenswert, aber die Umsetzung war schwierig, und das zeigt sich auch heute”, sagte Flisek. Im Ringen um eine Bezahlung für die Nutzung sogenannter Nachrichten-Snippets war am 23. Oktober eine weitere Frist abgelaufen; anschließend wollte der Suchmaschinenriese Inhalte der Verlage, die auf eine Bezahlung bestehen, nur noch in verkürzter Form darstellen. Indirekte Einnahmeverluste vor Augen, rang sich VG Media ein Zugeständnis ab und verzichtete zunächst auf die Entgeltpflicht gegenüber dem Newsaggregator Google.

In der Haltung zeigen sich VG-Media-Vertreter jedoch weiterhin unbeirrt. VG-Media-Geschäftsführerin Maren Ruhfus unterstrich, dass man die Ansprüche der Verlage gegen Google auf jeden Fall zivilrechtlich durchsetzen wolle, auch wenn es Jahre dauern werde. Die VG Media hatte zur Klärung ihrer Ansprüche die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts angerufen.

Google hatte hingegen das Kartellamt um eine Unbedenklichkeitserklärung angerufen; diese hatte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt in München erläutert. Zwei Fragen habe das Unternehmen den Wettbewerbswächtern vorgelegt: Ob sie verpflichtet seien, gewisse Beiträge einzustellen und dafür zu bezahlen, und, ob eine Diskriminierung vorliege, wenn sie die Inhalte der VG-Media-Mitglieder in verkürzter – und damit nicht kostenpflichtiger – Form einblenden. Das Kartellamt prüfe dies, habe aber der VG Media schon signalisiert, dass das Leistungsschutzrecht Google nicht zu einer zahlungspflichtigen Veröffentlichung verpflichtet.

Die Äußerungen des Kartellamtschefs, insbesondere seine Kritik am Gesetz, würden ein Nachspiel haben, drohte Ruhfus empört. Mundt hatte zuvor gesagt, es gebe wohl niemanden, der das Gesetz für gut formuliert halte.

Der Geschäftsführer des Instituts für Urheber- und Medienrecht, Matthias Lausen verteidigte hingegen den Anspruch der Verleger. “Wenn die Menschen Texte lesen sollen, Musik hören wollen, Fernsehen schauen, Zeitung lesen wollen, muss das jemand herstellen. Wenn sie das aber nicht schützen, ist das Produkt nicht marktfähig”, sagte Lausen. Lausen und Hüffer wetterten beide gegen die Unternehmen, die sich auf Kosten der Produzenten bereicherten.

Conrad Albert, Vorstand Legal, Distribution & Regulatory Affairs ProSiebenSat.1 Media, bezeichnete Googles Reaktion auf die nun geregelten Vergütungsansprüche als Verhöhnung des Gesetzgebers. Die deutschen Verlagsanbieter müssten sich proaktiv gegen diesen Trend aufstellen. Auf den Medientagen anwesende Google-Vertreter waren jedoch nicht zur Runde geladen und verzichteten auch demonstrativ darauf, sich an der anschließenden Diskussion zu beteiligen. (dz)