Staatsanwaltschaft gibt weitere Details zur Razzia bei Kinox.to bekannt

Die mutmaßlichen Betreiber der Filmseite sollen Konkurrenten massiv bedroht haben.

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  • dpa

Betreiber von kinox.to sollen aus dem Umfeld der bereits veruteilten kino.to-Verantwortlichen stammen.

(Bild: dpa, Hendrik Schmidt/Archiv)

Im Kampf gegen illegale Filmkopien sind Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft Dresden mit einer Razzia in mehreren Bundesländern gegen die Betreiber des Onlineportals kinox.to vorgegangen. Zu den Durchsuchungen gab nun der Behördensprecher Wolfgang Klein weitere Details bekannt: "Es gab zwei Festnahmen", bestätigte er am Sonntag einen Bericht des Nachrichtenmagazins Der Spiegel. Zudem seien "jede Menge Daten" sichergestellt worden.

Es gebe vier Hauptbeschuldigte, sagte Klein. Neben den zwei Verhafteten aus dem Raum Neuss und Düsseldorf werde nach zwei Brüdern im Alter von 25 und 21 Jahren aus Lübeck europaweit gefahndet. Die Männer seien offensichtlich schon seit längerem aus Deutschland verschwunden, sagte Klein. Die Razzia der sächsischen Beamten habe am vergangenen Mittwoch stattgefunden. Neben gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen wie im Fall kino.to und Steuerhinterziehung von mindestens 1,3 Millionen Euro kämen diesmal noch räuberische Erpressung und Brandstiftung hinzu, sagte Klein. Die Beschuldigten hätten "massiv versucht", Konkurrenz aus dem Internetmarkt zu vertreiben. "Man hat da alle Mittel genutzt und auch versucht, mit Drohungen zu arbeiten." Habe das nicht den gewünschten Erfolg gebracht, sei "auch schon mal ein Auto in Flammen aufgegangen."

Zudem seien bei einem Berliner Zahlungsdienstleister "Abschöpfungen zur Sicherstellung der Steuerschuld" durchgeführt worden. Klein zufolge sei im Zuge von Ermittlungen im kino.to-Verfahren festgestellt worden, dass die Beschuldigten, die zunächst nicht bekannt waren, "einfach weitergemacht und das kinox.to-Portal betrieben haben". Dem Spiegel zufolge sind die Verdächtigen mit den verurteilten kino.to-Betreibern bekannt. Diese – die Gründer aus Leipzig sowie der Chef-Programmierer der mittlerweile vom Netz genommenen Seite – hatten jahrelange Haftstrafen erhalten. Umstritten ist, ob die Nutzer solcher Streaming-Seiten straffrei bleiben. Einige Rechtsexperten vertreten diese Ansicht. Abmahnungen hätten demnach vor Gericht wahrscheinlich keinen Bestand, da es bislang noch keine höchstrichterliche Klärung gebe. (hag)