Mannesmann-Vorstand angezeigt
Der gesamte Vorstand von Mannesmann wurde wegen Untreue angezeigt: Mit der Abwehrschlacht gegen die Vodafone-Übernahme habe er seine Pflichten verletzt.
Die Anzeige gegen Klaus Esser, dem Noch-Chef von Mannesmann, hat die klagende Kanzlei nun auf dem gesamten Vorstand des Konzerns ausgedehnt. In der ursprünglichen Klage warfen die beiden Stuttgarter Rechtsanwälte Esser Untreue vor, da er die Rekordabfindung von 60 Millionen Mark erhalten habe, um seinen Widerstand gegen die Übernahme von Mannesmann durch Vodafone aufzugeben.
Die erweiterte Anzeige beschuldigt nun dem gesamten Mannesmann-Vorstand der Untreue. Mit der millionenteuren Abwehrschlacht habe der Vorstand seine aktienrechtlichen Pflichten verletzt. Es sei ihm auf Grund seiner Neutralitätspflicht nicht gestattet, auf die Zusammensetzung des Aktionärskreises Einfluss zu nehmen. Abwehrmaßnahmen seien nur in seltenen Ausnahmefällen denkbar. Nach dem Übernahmekodex der Börsensachverständigenkommission dürfe ein Vorstand nach Bekanntgabe eines öffentlichen Angebots keine Maßnahmen ergreifen, "die dem Interesse der Wertpapierinhaber, von dem Angebot Gebrauch zu machen, zuwiderlaufen", erklärten die Kläger.
Nach Ansicht der Anwälte ist die Übernahme von Mannesmann durch den britischen Mobilfunkkonzern Vodafone aber im Sinne von Mannesmann. Dies sei inzwischen auch vom Mannesmann-Vorstand und -Aufsichtsrat eingeräumt worden. An Stelle einer emotionalen und kostenträchtigen Kampagne hätte sich jedem objektiv und vernünftig denkenden Vorstand die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung aufgedrängt, um die Meinung der Aktionäre zu dem Übernahmeangebot einzuholen, schreiben die Anwälte. (jk)