BND-Experte im NSA-Ausschuss: Wir können keine "anlasslose Massenüberwachung"

Ein leitender Beamter des Bundesnachrichtendiensts hat im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags betont, dass aus dem Horchposten Bad Aibling "direkt nichts abgeflossen" und die Überwachung der weltweiten Kommunikation schwierig sei.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 117 Kommentare lesen
NSA Abhöraffäre
Lesezeit: 6 Min.
Inhaltsverzeichnis

Der Bundesnachrichtendienst (BND) ist nach Einschätzung eines dort tätigen Nachrichtentechnikers angesichts eingeschränkter technischer und personeller Möglichkeiten nicht in der Lage, eine "anlasslose Massenüberwachung" im großen Stil durchzuführen. Allein zum Erfassen der weltweiten
Satellitenkommunikation müssten "über 250 Schüsseln" und "bis zu 500 Frequenzträger" abgehört werden, erklärte der als "T. B." auftretende Zeuge am Donnerstag im NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags.

Dazu seien nicht nur Signalkonverter nötig, die jeweils mit 20.000 Euro zu Buche schlagen, sondern auch Modems und entsprechende Rechenkapazitäten. Nur um die Stromzufuhr und Kühlung für einen solchen Lauschposten zu gewährleisten, könnte man "jeweils ein Atomkraftwerk daneben bauen". Nehme man die leitungsgebundene Kommunikation etwa aus Glasfasern dazu, sei "auch beim russischem Geheimdienst noch nicht genug Personal" vorhanden. "Man müsste die USA und China dazunehmen". Auch der NSA sprach er die Befähigung zur Massenüberwachung des "gesamten Erdballs" ab.

Auch die NSA könne nicht die Daten des gesamten Erdballs abschnorcheln, meinte der Zeuge vorm Untersuchungsausschuss.

(Bild: dpa, National Security Agency)

Der BND-Agent, der von 2002 bis 2007 am Horchposten in Bad Aibling beschäftigt und dort teils für die Zusammenarbeit mit der NSA zuständig war, erläuterte zugleich seine frühere Aussage, dass zu seiner Dienstzeit keine Informationen über Deutsche an einen anderen Geheimdienst geflossen seien. Seines Wissens nach habe es keine Klausel in der grundlegenden Vereinbarung zur NSA-Kooperation in Bad Aibling gegeben, "die ein Ausspionieren der eigenen Bevölkerung erlaubt hätten". "Direkt" sei aus diesem Bereich "nichts abgeflossen".

T. B. räumte ein, dass der BND bei der Übernahme der früheren NSA-Abhörstation und in Folge Hard- und Software zum Erfassen und Auswerten von Datenkommunikation erhalten habe. Es habe sich um Programme und Geräte gehandelt, die der deutsche Dienst "mangels eigener Ingenieursmöglichkeiten" nicht selbst entwickeln habe können. Dabei sei nicht "für jedes neu oder verbesserte Modul ein umfangreicher Test von einem halben Jahr gefahren" worden. Die US-Seite habe auch keine Quellcodes
übergeben.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

Die Details teils als "Black Box" funktionierender einschlägiger Systeme seien häufig nicht bekannt gewesen, gab der Agent zu Protokolle. Generell müsse ein Rennautofahrer kein Konstrukteur sein. Aber die Schnittstellen hätten BND-Experten kontrollieren können "bis auf das letzte Bit". So habe es keine Möglichkeit gegeben, "etwas herauszuholen an uns vorbei". Die Systeme seien auch nicht ferngesteuert worden. "Scans", ob ein NSA-Mitarbeiter Daten etwa auf einem USB-Stick aus der Verbindungsstelle herausgetragen habe, seien zwar nicht erfolgt. Man habe aber direkt nebeneinander zusammengearbeitet, sodass entsprechende Tätigkeiten sicher aufgeflogen wären mit Folge eines gravierenden Vertrauensverlusts.

Viele Überwachungsziele hätten zu seiner Dienstzeit in Bad Aibling die US-Seite vorgegeben, führte T. B. aus. Das Verhältnis zwischen entsprechenden amerikanischen und deutschen Selektoren habe bei 4:1 gelegen. Dabei habe es "fast immer zu beanstandende" Vorgaben von jenseits des Atlantiks gegeben. Diese hätten sich aber "im Promillebereich" befunden und seien von vornherein ausgemerzt worden, wenn sie deutschen Interessen widersprochen hätten. Als "rein theoretisches Beispiel" brachte er einen US-Wunsch ins Spiel, EADS zu beschatten. Dies hätte naheliegend sein können, da die Konkurrent des europäischen Konzerns mit dem US-Kontrahenten Boing bekannt sei.

Beim folgenden Aussieben von Daten etwa aus Telefonaten oder E-Mails hiesiger "Grundrechtsträger" im Einklang mit dem G10-Gesetz ist dem Zeugen nach in einem ersten technischen Verfahren "eine Sicherheit von 99 Prozent" erzielt worden. Bei einem zweiten automatischen Filtern hätten "fast 100 Prozent" erreicht werden können. Um die strengen juristischen Vorgaben zu erfüllen, sei danach vor allem bei E-Mails eine zusätzliche menschliche Überprüfung erfolgt: "Es musste noch jemand drübergucken."

Zum Abhören auch deutscher Mitarbeiter der Welthungerhilfe durch den BND in Afghanistan meinte der Techniker, dass diese damals von den hausinternen Juristen als "Funktionsträger" eingestuft worden seien. Wie der Geschäftsführer einer Firma, der eine ausländischer Niederlassung in Deutschland leite, seien sie in Ausübung dieser Rolle nicht nach dem G10-Gesetz geschützt gewesen. Bei einem privaten Telefongespräch dürften Äußerungen solcher Funktionsträger aber nicht erfasst werden. Inzwischen sei einvernehmlich von Seiten der Rechtsexperten festgestellt worden, dass die Kommunikation solcher zivilgesellschaftlicher internationaler Organisationen nicht mehr verwertet werden dürfe.

Die "Filterphilosophie" habe die "schwierigsten Probleme in Bad Aibling" im Zusammenspiel mit der NSA ausgelöst, konstatierte T. B. Misstöne seien vor allem 2007 laut geworden, als der Partner festgestellt habe, dass das Verfahren nicht die erwarteten Ergebnisse liefere. Dies habe mit zum Abzug der operativen NSA-Kräfte 2012 geführt, zu denen auch Vertragsmitarbeiter gehört hätten, denen Firmenangehörigkeit ihm aber nicht bekannt gewesen sei. Daten von US-Amerikanern habe der BND nicht gesammelt.

Solange keine deutschen Grundrechtsträger betroffen seien, "sind die Daten zum Abschuss freigegeben", meinte der Zeuge. Ein gewisses Ziel müsse aber dahinterstecken, ergänzte er rasch. Auf Nachfrage zu einschränkenden Befugnisnormen fügte er an, dass der Datenschutz laut Grundgesetz universell gültig und etwa auch ein Taliban-Kommandeur entsprechend zu behandeln sei: Dies heiße, dass BND-Spione über einen verdächtigen Ausländer Daten speichern dürften, aber dann regelmäßig prüfen müssten, ob sie diese weiter aufbewahre könnten.

Durchlaufende Bits und Bytes aus der Satellitenkommunikation würden teils in einem Puffer abgelegt, gab T. B. weitere Einblicke in die Praxis. Dies umfasse aber in der Regel nur wenige Sekunden. Daten aus der leitungsgebundenen Kommunikation, die nach Bad Aibling zur Ausleitung geschickt würden, hätten "an der Stelle, die in unserer Verantwortung lag," auch nicht zwischengespeichert werden müssen. Gleiches gelte für die "vorgelagerten Erfassungsköpfe", wo allein für den reinen Übertragungsvorgang Informationen temporär vorgehalten würden. Wo genau dabei was passiere, wollte der Beamte wie viele andere Details nur in geheimer Sitzung erörtern. (axk)