Breitband: Oettinger will Anbieterwechsel einschränken

Der EU-Digitalkommissar möchte mit den Regulierungsbehörden daüber sprechen, "den Anbieterwechsel für eine gewisse Zeit untersagen" zu lassen. Damit liegt Oettinger ganz auf der Linie der großen Koalition.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 805 Kommentare lesen
Breitband: Oettinger will Anbieterwechsel einschränken

Günther Oettinger, EU-Kommissar für die Digitale Wirtschaft, will den Anbieterwechsel einschränken – aber nur ein bisschen.

(Bild: EU-Kommission)

Lesezeit: 1 Min.

EU-Digitalkommissar Günther Oettinger will die Wechselmöglichkeit der Kunden von Netzbetreibern einschränken, um die Investitionen der Konzerne zu schützen. "wir müssen die Profitabilität solcher Investitionen erhöhen, indem wir etwa den Anbieterwechsel für eine gewisse Zeit untersagen", sagte Oettinger im Interview mit der Stuttgarter Zeitung. "Ich muss das mit den Regulierungsbehörden besprechen."

Er wolle nicht von "Monopolen auf ewig" reden, so der für die Digitale Wirtschaft in der EU zuständige Kommissar weiter, sondern nur "einige Jahre, in denen man als Investor Planungssicherheit hat". Ähnliche Ausnahmen gebe es auch bei den Energienetzen. Oettinger liegt damit auf der Linie der Koalition. Die hatte in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen, "zusätzliche Investitionsanreize für Telekommunikationsunternehmen" zu schaffen.

Im Koalitionsvertrag von CDU und SPD heißt es dazu weiter: "Um mehr Investitionssicherheit für Netzbetreiber im ländlichen Raum zu schaffen werden wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für längerfristige Verträge der Netzbetreiber mit den Netznutzern zu Ausbau und Finanzierung der Breitbandinfrastruktur prüfen und gegebenenfalls Vertragslaufzeiten von drei bis vier Jahren im ländlichen Raum ermöglichen". Durchgesetzt werden soll das nun offenbar durch den Umweg über Brüssel.

Die eigentlich geplanten Milliarden-Investitionen in Breitbandnetze hatte die Koalition wieder gestrichen. Stattdessen sollen erst 2012 eingeführte verbraucherfreundliche Regelungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) nun offenbar wieder geschleift werden. Das Gesetz erlaubt derzeit eine maximale Vertragslaufzeit von 24 Monaten und verpflichtet die Netzbetreiber, jeweils auch Verträge mit nur 12 Monaten Laufzeit anzubieten. (vbr)