Mehrwertsteuer für Online-Handel?
Die EU-Kommission will vor allem große Online-Händler besteuern.
Die Europäische Kommission will einen Vorschlag zur Erhebung von Mehrwertsteuern für Güter prüfen, die über das Internet bezogen werden. Damit würden "virtuelle" Güter wie Musik, Software oder Videos, die digital geliefert werden, mit physischen Gütern wie CDs oder Büchern steuerrechtlich gleichgestellt werden, für die Mehrwertsteuern bezahlt werden müssen.
Offenbar richtet sich der Vorschlag vor allem auf große Unternehmen, die unter Umgehung der Mehrwertsteuer virtuelle Güter über das Internet anbieten. Nach einem Sprecher der EU-Kommission betreffe dies Online-Händler wie Amazon, Sony oder Time Warner, während kleinere Unternehmen von der Besteuerung ausgenommen werden sollen. Das Besteuerungsverfahren soll so einfach wie möglich gehandhabt werden können. Einzelheiten darüber, wie die Steuer erhoben werden soll, wurden nicht mitgeteilt. Bislang wird von den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten die Mehrwertsteuer eingetrieben, was nach einem eben erschienenen Bericht der Kommission wegen der mangelnden Harmonisierung, der veralteten Kontrollmethoden und unzureichender Mittel zu Verzerrungen und steigendem MwSt-Betrug ("grenzüberschreitender Karusselbetrug") führt. Der Entwurf für die Mehrwertsteuererhebung beim Online-Handel soll in zwei Monaten vorliegen.
Mehr in Telepolis: Mehrwertsteuer für virtuelle Güter. (fr)