ICANN gewinnt Rechtsstreit um die Pfändung von Länderdomains .ir, .sy und .kp

Die country code Top-Level Domains der Länder des Irans, Syriens und Nordkoreas sind nach Ansicht eines US-amerikanischen Gerichts nicht pfändbar.

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ICANN gewinnt Rechtsstreit um die Pfändung von Länderdomains ir., sy und .nk

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Von
  • Monika Ermert

Das US-Gericht District Court of Columbia hat eine Pfändung der Länderadressen des Irans (.ir), Syriens (.sy) und Nordkoreas (.kp) abgewiesen. Die country code Top-Level Domains (ccTLDs) der Länder sind nach Ansicht des Gerichts nicht pfändbar. Geklagt hatte im Sommer eine Gruppe Kläger, die sich als Entschädigung die TLDs sichern wollte.

Die Kläger, die von US-Gerichten in früheren Verfahren hohe Schadenersatzansprüche für einen durch ein Bombenattentat verletzten US-Bürger und dessen Angehörigen zugesprochen bekommen hatten, wollten ihre Titel durch Beschlagnahme und Pfändung der TLDs geltend machen. Hilfsweise war der privaten Netzverwaltung erst einmal aufgetragen worden, das mögliche Pfandgut aufzulisten. Die ICANN hatte den Beschluss angefochten und bekam nun Recht.

Die ccTLDs beständen letztlich lediglich in Form der durch die ccTLD-Manager erbrachten Dienstleistungen. Würde der Pfändungsklage stattgegeben, könnten generell Dienstleistungen als Pfandgut eingestuft werden, schrieb das Gericht unter Verweis auf ein Präzedenzurteil in Sachen Network Solutions gegen Umbro International aus dem Jahr 2000. ICANN-Chefjustiziiar John Jeffry sagte, seine Organisation sei froh über das Urteil. Es dokumentiere auch ein großes technisches Verständnis. (anw)