Unisys will bei Websites für GIF-Bilder kassieren

Unisys verlangt von Web-Anbietern Abgaben, falls sie Software ohne LZW-Lizenz für GIF-Bilder einsetzen.

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Von
  • Joern Loviscach

Bislang hatte Unisys nur Software-Autoren bedrängt, Lizenzabgaben zu zahlen, wenn sie Routinen zur LZW-Kompression und -Dekompression verwenden, wie sie zum Beispiel zum Umgang mit GIF-Bildern benötigt werden. Seit jüngstem fordert die einschlägige Webseite der Firma auch Betreiber von Internet-Angeboten zu Zahlungen auf. Mussten schon bisher Software-Entwickler mehrere tausend Dollar zahlen, verlangt Unisys jetzt von Web-Betreibern 5000 Dollar für zwei Server.

Unisys geht davon aus, dass viele Anbieter ihre GIF-Bilder mit Software erzeugen, für welche das LZW-Verfahren nicht in der nötigen Form lizenziert wurde. In der Tat haben sich viele Entwickler von Free- und Shareware bislang davor gedrückt.

Das LZW-Verfahren dürfte das bekannteste Software-Patent sein (siehe c't 16/99, S. 72). Unisys hält das Patent unter anderem in USA und Deutschland, nicht dagegen etwa in Österreich. Angesichts der weltweiten Verbreitung von Software und Bildern per Internet wird aber praktisch immer US-Recht berührt. (jl)