Europäischer Gerichtshof soll Transfer von Fluggastdaten prüfen

Das EU-Parlament hat beschlossen, das geplante Abkommen zum Übermitteln von Flugpassagierdaten zwischen der EU und Kanada dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen, der jüngst die Vorratsdatenspeicherung kassierte.

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Fluggäste bei der Lufthansa

(Bild: dpa, Christian Charisius/Archiv)

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Mit klarer Mehrheit hat das EU-Parlament am Dienstag einen Entschließungsantrag verabschiedet, wonach der Europäische Gerichtshof (EuGH) die im Raum stehende Übereinkunft zur Weitergabe von Fluggastdaten zwischen der EU und Kanada überprüfen soll. Die Resolution zum Einholen eines entsprechenden Gutachtens hatten die Liberalen eingebracht. Dafür stimmten 383 Abgeordnete, 271 waren dagegen.

Den Volksvertretern zufolge herrscht Unklarheit, ob der Entwurf des Abkommens mit den verbrieften Grundrechten der EU-Bürgern vereinbar ist. Sie spielen damit vor allem auf das EuGH-Urteil vom April an, in dem die Luxemburger Richter die Brüsseler Vorgaben zur Vorratsspeicherung von Verbindungs- und Standortdaten für nichtig erklärt hatten.

Nach Lesart vieler Parlamentarier und Rechtsexperten beziehen sich die allgemeinen Angaben der Entscheidung nicht nur auf das Sammeln und Auswerten personenbezogener Informationen aus der Telekommunikation. Unter anderem die frühere Innenkommissarin Cecilia Malmström war dagegen der Meinung, dass der Austausch von Flugpassagierdaten nicht von dem Urteil betroffen sei, da beide Instrumente nicht vergleichbar seien.

Laut den Plänen für den streitigen Vertrag dürften kanadische Behörden Passenger Name Records (PNR), zu denen auch Kreditkarten- und Telefonnummern, IP-Adressen oder besondere Speisewünsche gehören, fünf Jahre lang aufbewahren. Auch enthaltene besonders sensible Daten etwa zu Rasse, politischen Meinungen, religiösen Überzeugungen, einer Gewerkschaftsmitgliedschaft oder über den Gesundheitszustand und die sexuelle Orientierung könnten sie in Ausnahmefällen binnen 15 Tagen auswerten.

Der Innenexperte der Grünen im EU-Parlament, Jan Philipp Albrecht, bezeichnete den Schritt als "absolut richtig". Eine anlasslose Speicherung der PNR aller Fluggäste sei nicht mit europäischen Datenschutzregeln vereinbar. Sollte der EuGH die Zweifel an der Übereinkunft mit Kanada bestätigen, "wären auch die bereits verabschiedeten Abkommen mit den USA und Australien hinfällig". (jk)