Berliner Staatsanwaltschaft muss über Funkzellenüberwachung informieren

Mit einem Beschluss will das Berliner Abgeordnetenhaus eine bessere Kontrolle der Handyüberwachung erreichen.

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Berliner Staatsanwaltschaft muss über Funkzellenüberwachung informieren
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Das Berliner Abgeordnetenhaus will mit einem Beschluss für mehr Transparenz (PDF-Dokument) bei der umstrittenen Funkzellenüberwachung sorgen: Künftig sollen Handys, deren Verbindungsdaten gesammelt wurden, nach Abschluss der Ermittlungen per SMS über die Abfrage informiert werden.

Der von der SPD eingebrachte Antrag beruht auf einem Papier (PDF), das bereits die Piraten zur besseren parlamentarischen Kontrolle der Mobilfunküberwachung eingebracht hatten. Er sieht darüber hinaus vor, dass der Senat aufgefordert wird, dem Abgeordnetenhaus über die Nutzung der nicht individualisierten Funkzellenabfragen zu berichten, soweit dadurch keine laufenden Ermittlungen gefährdet oder behindert werden. Auf diese Weise sollen die Ermittlungsbehörden gezwungen werden, Statistiken über die Handy-Rasterfahndung zu führen. Die Maßnahme ist zwar seit dem Jahr 2008 gesetzlich geregelt, allerdings ohne die Verpflichtung, Statistiken über die Einsätze zu führen. ()