Verbraucherschutzministerium: Selbstverpflichtung für Produkttester

Auf Initiative des Verbraucherschutzministeriums hat ein Expertengremium eine Selbstverpflichtung für Produkt- und Dienstleistungstests ausgearbeitet. Mitgearbeitet hat u.a. das Computermagazin c't, das auch zu den Erstunterzeichnern gehören wird.

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Verbraucherschutz: c't erarbeitet Selbstverpflichtung für Produkttests mit

Kriterien, Methoden und Voraussetzungen von Produkttests sollen transparent sein.

(Bild: c't)

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Knapp ein Jahr nach dem großen ADAC-Skandal um Manipulationen bei der Wahl des Gelben Engels soll nun eine Selbstverpflichtung für klare Regeln und Transparenz bei Produkttests sowie Umfragen sorgen. Verbraucherschutzminister Heiko Maas hatte die "Regeln der guten fachlichen Praxis des Testens" von einem Expertengremium erarbeiten lassen, in dem unter anderem das Computermagazin c't, Stiftung Warentest, Ökotest und Transparency International vertreten waren. Gegenüber der Welt am Sonntag zeigte sich der Minister zufrieden mit dem Ergebnis, denn "Verbraucher müssen sich darauf verlassen können, dass Produkttests und Umfragen nicht manipuliert werden". Den Regeln, die nun veröffentlicht wurden und zu deren Erstunterzeichnern auch c't gehört, könne sich jeder unterwerfen, auch ein reformierter ADAC.

Die beiden wichtigsten Teile der Selbstverpflichtung beschäftigen sich mit Fragen der Transparenz beziehungsweise Unabhängigkeit und der Durchführung von Tests. So soll die Identität eines eventuellen Auftraggebers von Produkttests ebenso offengelegt werden wie die Identität des Testers und dessen Geschäftsmodell. Vorteile, die den Anschein erwecken könnten, Unabhängigkeit und Entscheidungsfreiheit zu beeinträchtigen, sollen nicht angenommen werden. Die Redaktion der Testberichterstattung soll vom Anzeigenbereich getrennt sein, um jede Einflussnahme auszuschließen.

Bezüglich der Tests selbst soll der Verbraucher über die Auswahlkriterien der einbezogenen Produkte, die Art und Weise der Beschaffung der Prüfmuster, die Methoden und das Ziel informiert werden. Bei dem Test müssen die angewandten Kriterien, Methoden, Verfahren und Urteile diskutabel und für unbeteiligte Dritte nachvollziehbar sein. Außerdem sollen Tester die Anbieter der getesteten Produkte vor der Veröffentlichung über Kriterien, Methoden und Verfahren informieren, nicht aber über die Bewertung selbst. Dann sollen die die Möglichkeit bekommen, den Test zu kommentieren. Über eine Nichteinhaltung dieser selbstgegebenen Regeln muss öffentlich informiert werden.

[Update 1.12.2014 – 15:45 Uhr] Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat die Selbstverpflichtung nun veröffentlicht. Der Link dazu wurde in die Meldung eingefügt. (mho)