Europarat: "Offenes Internet" mit Websperren und Verkehrsmanagement

Medienexperten des Europarats haben sich auf einen Resolutionsentwurf geeinigt, der "freiwillige" Web-Blockaden durch Provider und "Internet-Nacktscanner" für vereinbar mit der Netzneutralität hält.

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Europarat: "Offenes Internet" mit Websperren und Verkehrsmanagement

(Bild: dpa/EU KOM)

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Das Steuerungskomitee für Medien und Informationsgesellschaft des Europarates arbeitet an einer neuen Entschließung zum Schutz des offenen Internets. Unter Netzneutralität verstehen die Experten laut einem von der Bürgerrechtsorganisation European Digital Rights (EDRi) veröffentlichten Entwurf, dass Internetverkehr für alle Sender, Empfänger, Inhalte, Anwendungen, Dienste oder Geräte gleich behandelt werden sollte. Gleichzeitig wollen sie aber weitgehende Ausnahmen von diesem Prinzip gutheißen. Der Europarat ist kein EU-Organ, sondern ein europäischer Staatenbund, dem auch Nicht-EU-Mitglieder sowie Russland und die Türkei angehören.

In dem Papier des Komitees heißt es weiter, dass Zugangsanbieter Verfahren zum Netzwerkmanagement "für spezifische legitime Zwecke" einsetzen dürften, wenn sie etwa dem Erhalt der "Integrität und Sicherheit" eines Netzes dienen. Bei der Verbreitung von "illegalen oder schädlichen Inhalten" sollen Netzbetreiber blockieren dürfen. Solche Websperren sollen unter anderem auch durch "Selbstregulierungssysteme in Kooperation mit öffentlichen Behörden" implementiert werden können.

Ganz durchdacht scheint der Ansatz der internationalen Medienpolitiker noch nicht zu sein. Mit der Unterstützung "freiwilliger" Websperren würde sich der Europarat gegen die Europäische Menschenrechtskonvention stellen. Sie schreibt vor, es Einschränkungen der Kommunikationsfreiheit nur auf Gesetzesgrundlage geben darf.

Zugleich heißt es in dem Entwurf, dass Methoden zum Verkehrsmanagement auch solche einschließen könnten, mit denen Kommunikationsinhalte überwachbar seien. Das Gremium spielt damit offenbar auf die umstrittene Technologie "Deep Packet Inspection" (DPI) an, mit der sich der gesamte Netzverkehr durchleuchten lässt. Das könne "das Vertrauen der Nutzer ins Internet untergraben" und mit dem Recht auf Privatheit in Konflikt kommen, sind sich die Politiker bewusst. Zur Abhilfe empfehlen sie, die Überwachung in Einklang mit dem Datenschutzartikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu halten. Die Türkei etwa hat derlei Bestimmungen aber nicht ratifiziert.

Das Gremium betont mehrfach, dass die "Wahlfreiheit" der Internetnutzer nicht durch das "Behindern der Übertragung" "auf Basis exklusiver Vereinbarungen oder Tarife" beeinträchtigt werden dürfe. Provider müssten ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Verbrauchern erfüllen, solange die Güte des "offenen Internetzugangs" nicht in Mitleidenschaft gezogen werde. Andersherum bedeutet dies, dass Providern keine hohen Hürden nehmen müssen, um kostenpflichtige "Spezialdienste" anzubieten.

EDRi wertet die Initiative als "Angriff auf die Netzneutralität aus einer unerwarteten Ecke", nachdem momentan auch der EU-Ministerrat das Prinzip des offenen Internets auszuhöhlen suche. Die Telecom-Lobby habe sich beim Europarat bislang offenbar wieder mit ihren Interessen durchsetzen können. Der "finale" Text des Komitees sei nun an dessen Mitglieder gegangen mit Bitte um Kommentare bis zum 15. Dezember. Im Anschluss könnte die Erklärung rasch verabschiedet werden. (vbr)