Neuer Eklat im NSA-Ausschuss: BND-Agent der Lüge bezichtigt

Bei der öffentlichen Vernehmung des technischen Leiters der Operation Eikonal beim Bundesnachrichtendienst hat die Opposition dem Zeugen vorgeworfen, die Unwahrheit zu sagen. Es geht vor allem um den Datentransfer an die NSA.

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Der Skandal erreicht den Bundestag

(Bild: Deutscher Bundestag / Simone M. Neumann / NSA)

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Der NSA-Untersuchungsausschuss des Bundestags hat am Donnerstag erneut eine öffentliche Sitzung nach Protesten der Opposition unterbrochen. Zuvor hatte zunächst André Hahn von den Linken "gewisse Aussagen" des unter S. L. firmierenden Leiters der Operation Eikonal beim Bundesnachrichtendienst (BND) als "nicht zutreffend" bezeichnet. Die Abgeordneten dürften geheime Akten ja nicht öffentlich machen, aber es sei doch bezeichnend, dass BND-Zeugen immer wieder bestimmte Dinge in nichtöffentlicher Sitzung anders darstellten.

Für die Grünen gab Hans-Christian Ströbele Hahn "in der Sache recht". Man erlebe es immer wieder, dass einzelne Zeugen Aussagen machten, "die mit den Akteninhalten nicht zu vereinbaren sind". Nach einer halbstündigen nicht-öffentlichen Beratung einigten sich beide Seiten darauf, dass Linke und Grüne den Vorwurf der konkreten Falschaussage fallen ließen. Man wolle sich in der Obleuterunde besprechen, ob es Chancen gebe, die Sorgen der Opposition künftig öffentlich zu konkretisieren. Die Volksvertreter hatten schon einmal eine Befragung aus Protest abgebrochen.

NSA-Skandal

Die NSA, der britische GCHQ und andere westliche Geheimdienste greifen in großem Umfang internationale Kommunikation ab, spionieren Unternehmen sowie staatliche Stellen aus und verpflichten Dienstleister im Geheimen zur Kooperation. Einzelheiten dazu hat Edward Snowden enthüllt.

S. L. hatte – wie viele andere BND-Mitarbeiter – in seinem Eingangsstatement versichert, dass der Geheimdienst "streng nach Recht und Gesetz" Daten erhebe und an die NSA weitergebe. Einen automatischen Transfer von Daten bei Eikonal gebe es nicht, auf keinen Fall von Informationen über deutsche Grundrechtsträger. Letztlich seien "wenig hundert Datensätze pro Jahr" in Form von "Meldungen" an den US-Partnerdienst übergeben worden, die einzelne personenbezogene Telefonate, Faxe oder E-Mails betroffen hätten.

Daten Deutscher würden im Rahmen einer "mehrstufigen Filterkaskade" einschließlich technischer Vorarbeit und "betrieblicher" Nachsorge ausgesiebt, um dem in Artikel 10 Grundgesetz verankerten Fernmeldegeheimnis gerecht zu werden, wiederholte S. L. Angaben früherer BND-Vertreter. Dabei "versuchen wir so schnell wie möglich Material, das für uns nicht relevant ist, nicht weiterzuverarbeiten". Der entsprechende Signalanteil werde nicht gelöscht, sondern sei "einfach weg". Derlei Datenströme "verrauchen in Wärme in den Erfassungsgeräten". Die übrig gebliebenen "Auslands-Auslandsverkehre" bezeichnete S. L. als den "Benefit" für die gesamte Operation.

Generell seien verschlüsselte Verkehre nicht transferiert worden und auch sonst habe der Grundsatz gegolten: im Zweifel bei einem möglichen Bezug zu Grundrechtsträgern Daten löschen. Die US-Seite habe daher bereits seit des Ende des Eikonal-Probebetriebs ihre Enttäuschung über die Ergebnisse geäußert mit dem Wortlaut: "Da muss doch mehr bei rauskommen." Da der BND die letztlich von Bad Aibling durchgeführte Filterung nicht verändert habe, sei die Kooperation 2008 nach vier Jahren eingestellt worden.

Allgemein erläuterte S. L., dass Ansatzpunkt der auch unter dem BND-internen Namen "Granat" bekannten Operation nicht der Frankfurter Netzknoten De-Cix gewesen sei, sondern gezielt anhand einer Voranalyse ausgewählte Leitungen eines in dessen Umfeld tätigen Netzbetreibers. Medienberichten zufolge handelt es sich dabei um die Deutsche Telekom, dessen Ex-Chef Kai-Uwe Ricke noch vernommen werden soll.

Bei dem Netzbetreiber wurde dem Zeugen zufolge ein Betriebsraum angemietet, in dem "unser Erfassungsequipment" stand. Dazu gehörten "19-Zoll-Schränke mit Multiplexern oder Routern und vielen kommerziellen Rechnern". Damit werde ein Signal technisch so aufbereitet, "dass wir es nachher in einen Rechner schieben können". Zu den Räumlichkeiten habe nur der BND Zutritt gehabt, beim Provider sei ein Nachschlüssel für Notfälle hinterlegt gewesen. Den ersten Multiplex habe man von der NSA erhalten, da der BND die Glasfasererfassung vom US-Partner erst habe lernen müssen. Mittlerweile erfolge sie weitgehend mit kommerziell verfügbaren Geräten, die von der Bundesnetznetzagentur beziehungsweise vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft worden waren.

Die typische Rohdatenrate einer angezapften Leitung habe bei "zweimal 5 GBit/s" gelegen, gab S. L. zu Protokoll. "Abgelegt" worden seien Daten, "wenn unser Zielprofil, unsere Selektoren über die gesamte Prozesskette erfüllt sind" und alles gepasst habe, "was in den Protokollen drin ist". So lande man "bei relativ wenig Daten". Das ausgewählte Material sei dann zunächst an die BND-Zentrale nach Pullach gegangen. Von dort seien die Daten nach Bad Aibling zur Kooperationsstelle mit der NSA mit einer Kapazität von 2 MBit/s übermittelt und sortiert worden.

Ein "Ringtausch" von Informationen habe so nicht stattgefunden, meinte der Elektrotechniker. Keiner habe also den anderen etwas machen lassen, "was einem selbst nicht gestattet ist". S. L. räumte aber ein, dass "nach deutschem Recht die Amerikaner nicht einfach so an die Glasfaser in Frankfurt gehen dürfen". (mho)