Polizei untersucht Gefährdung durch Drohnen

Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Polizeien beschäftigt sich mit dem Einsatz von Drohnen. Geklärt werden soll vor allem, ob kleine Drohnen gezielt gegen Personen eingesetzt werden können und wie Sicherheitskräfte einen solchen Angriff abwehren können.

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Polizei untersucht Gefährdung durch Drohnen

September 2013 in Dresden

(Bild: dpa)

Lesezeit: 1 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Eine Drohne stürzt vor den Augen der Bundeskanzlerin ab, so geschehen während des Bundestagswahlkampfs 2013 in Dresden. Aus der Sicht mancher Sicherheitsexperten ist die Situation glimpflich ausgegangen. Welche potenziellen Gefahren mit dem Einsatz von Drohnen verbunden sind, ob sie als Tatmittel gebraucht werden können, soll eine gemeinsame Arbeitsgruppe "Detektion und Abwehr von zivilen Unmanned Aerial Vehicles" der Polizeien von Bund und Ländern untersuchen.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine mündliche Anfrage der Linksfraktion hervor. Ihr Bericht im Frühjahr 2015 veröffentlicht werden. Auch die kürzlich veröffentlichte Warnung von Greenpeace, dass französische Atomkraftwerke nicht ausreichend sicher vor Drohnenangriffen geschützt sein sollen, spielt in den Untersuchungen der Arbeitsgruppe eine Rolle.

Der Bundestagsabgeordnete Andrej Hunko wollte in einer Anfrage wissen, welche Technik und Produkte bei einer "kontrollierten Zwangslandung" von Drohnen eingesetzt werden könnten.

Die Arbeitsgruppe soll die Mittel untersuchen, die der Polizei zur Verfügung stehen, eine fliegende Drohne aufzuspüren und abzuwehren. Dazu könnte beispielsweise die Funkfrequenz einer Drohne gestört werden. Daneben gibt es auch juristische Mittel wie etwa besondere Flugverbote auszuweisen. Das Extrem soll in Usbekistan praktiziert werden. Dort tritt nach einem Bericht von Radio Free Europe zum 1. Januar 2015 ein Gesetz in Kraft, das schon den Besitz von Drohnen unter Strafe stellt. (anw)