EU-Rat macht Fortschritte bei der Datenschutzreform

Die Innen- und Justizminister der EU haben sich darauf verständigt, dass Mitgliedsstaaten für bestimmte Daten im öffentlichen Bereich ein höheres Schutzniveau als in der Gemeinschaft festlegen können.

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EU-Rat macht Fortschritte bei der Datenschutzreform
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Deutschland konnte sich am Donnerstag beim jüngsten Treffen der Innen- und Justizminister der EU in Brüssel mit seiner Forderung durchsetzen, dass Mitgliedsstaaten beim Datenschutz im öffentlichen Bereich über das Niveau der geplanten Verordnung hinausgehen dürfen. Dies bezieht sich etwa auf Gesundheits-, Mitarbeiter- oder Rentendaten sowie sonstige personenbezogene Daten bei Ämtern und Behörden.

Mit der geplanten Verordnung soll das Datenschutzniveau in der gesamten Gemeinschaft weitgehend harmonisiert werden. Es müsse aber auch "Manövrierraum" geben, eigene Schwerpunkte zu setzen, heißt es in dem vorläufig verabschiedeten Papier nun. So sollte es möglich sein, nationale Gesetze aufrecht zu erhalten, die der aktuell gültigen Datenschutzrichtlinie entsprechen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière freute sich über den Kompromiss. Für die deutschen Bürger wird sich nach Ansicht des CDU-Politiker so "nicht viel ändern, weil wir ein hohes, vielleicht das höchste Datenschutzniveau in der Europäischen Union haben". Einige Mitgliedsstaaten wollten die Regelung aber noch genauer prüfen lassen.

Ferner hat sich der Ministerrat nach seinen jüngsten Beschlüssen im Oktober darauf geeinigt, dass der "freie Fluss persönlicher Daten innerhalb der Union" zum Absichern der Privatsphäre nicht beschränkt oder verboten werden können soll. Dies sei dem ordentlichen Funktionieren des Binnenmarkts geschuldet.

Geändert haben die Regierungsvertreter die Formulierung, wie Betroffene in eine Verarbeitung ihrer Daten durch Dritte einwilligen sollen: Diese soll demnach nun nicht mehr "ausdrücklich", sondern "unzweideutig" erfolgen. Großbritannien wollte den Zusatz gestrichen wissen, Frankreich, Polen und die EU-Kommission plädierten für den Erhalt der ursprünglichen Formulierung.

Für historische, statistische oder wissenschaftliche Zwecke sowie für "Archive im öffentlichen Interesse" möchte der Rat die Nutzung persönlicher Daten generell gestatten. Ausnahmen sollen zudem nicht nur wegen Sicherheitsinteressen möglich sein, sondern auch zur Durchsetzung von Strafvorschriften oder zivilrechtlichen Ansprüchen. Letzteres könnte sich etwa auf Urheberrechstfälle beziehen.

Ausgeweitet haben die Minister die Klausel, wonach der Datenschutz nun in nationalen Gesetzen mit den anderen Grundrechten auf Meinungs- und Informationsfreiheit ausbalanciert werden soll. Ausdrücklich wird dabei erstmals auch auf Verarbeitungen für journalistische, akademische, künstlerische oder literarische Zwecke verwiesen.

Der Rat hat zudem weiter über die Frage der künftigen Datenschutzaufsicht debattiert. Hier ziehen die Minister einen "One-Stop-Shop" einer zentralen EU-Behörde vor. Dem aktuellen Diskussionsstand zufolge sollen Verstöße künftig von der jeweils zuständigen Datenschutzinstanz vor Ort geprüft werden, die sich dann noch mit den Beauftragten der anderen EU-Länder abstimmen müssten. Eine Einigung hat der Rat für 2015 angepeilt, bevor die Verhandlungen mit dem EU-Parlament beginnen können. (vbr)