Zwangsrouter: Bundeswirtschaftsministerium plant Klarstellung

Einige Provider in Deutschland zwingen derzeit Kunden direkt oder indirekt, einen bestimmten Router zu verwenden. Sie weigern sich, den Anwendern die Zugangsdaten zu ihrem Netz zu nennen. Zwangsrouter soll es aber nicht mehr geben.

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Zwangsrouter: Bundeswirtschaftsministerium plant Klarstellung
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Von
  • dpa

Die Bundesregierung treibt die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung des Routerzwangs für Internet-Anwender wieder voran. Noch im Dezember werde das Bundeswirtschaftsministerium eine entsprechende Änderung des Telekommunikationsgesetzes auf den Weg bringen, verlautete am Freitag. Die konkrete Umsetzung soll Versuche von Telekommunikationsunternehmen und Kabelbetreibern zurückweisen, das Gerät für den Internet-Zugang (z. B. Router oder auch Modem) als Teil der technischen Infrastruktur zu definieren, die von den Anwendern nicht verändert werden dürfe.

Einige Provider in Deutschland zwingen derzeit Kunden direkt oder indirekt, einen bestimmten Router zu verwenden. Sie weigern sich, den Anwendern die Zugangsdaten zu ihrem Netz zu nennen, sodass diese
keine beliebige Routerbox an ihrem Anschluss betreiben können. Die Provider begründen diese umstrittene Geschäftspolitik mit niedrigeren Wartungskosten.

Internetteilnehmer kritisieren viele Punkte. Besonders auffällig darunter ist, dass vorgeschriebene Geräte hinsichtlich der Ausstattung und der Sicherheit nicht aktuell sind, Verbraucher aber dennoch haften müssen, falls Dritte ihren Anschluss für kriminelle Zwecke missbrauchen. Außerdem seien Sicherheitsaktualisierungen oft nur verspätet erhältlich.

Wo endet das Zugangsnetz? Die Bundesnetzagentur meinte zu Beginn des Streits um Zwangsrouter zunächst, das könne nur der Provider entscheiden. Zuletzt weigerte sie sich, Teilnehmern beizustehen und gegen Zwangsrouter vorzugehen, weil ihrer Ansicht nach eine gesetzliche Handhabe fehlt.

Monatelang hat die Regierung darauf gedrungen, dass die Bundesnetzagentur eine entsprechende Richtlinie verfasst. Das hatte die BNetzA im Februar nicht zuletzt auf Drängen von Verbänden, Politik, Router-Herstellern und Nutzern zunächst auch vollmundig angekündigt. Im Herbst machte die Behörde aber erneut einen Rückzieher, mit der (erneut ausgegrabenen) Begründung, dass eine gesetzliche Handhabe fehle. c't hat dagegen mehrere Richtlinien aufgeführt, die eine Handhabe durchaus nahe legen. Im Ringen um die Klarstellung hat sich aber die Bundesnetzagentur gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium mit ihrer Auffassung durchgesetzt. Derweil sind weitere Monate mit Hin- und Herschieben der Zuständigkeiten ergebnislos verstrichen und viele Nutzer, die sich gegängelt und benachteiligt fühlen, warten noch immer.

Mit einer neuen gesetzlichen Regelung beziehungsweise einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes aber würde die Haltung der Bundesnetzagentur hinfällig; die gesetzliche Handhabe gegen den Routerzwang würde damit eindeutig klargestellt. Das Warten könnte sich zudem für mehr Teilnehmer lohnen als bisher angenommen. Kommt es so wie jetzt geplant, dann sollen auch Kabelnutzer von der neuen gesetzlichen Klarstellung direkt profitieren. Der Plan sieht nämlich ausdrücklich vor, auch Kabelnutzer vom Routerzwang zu befreien. Die Umsetzung erfordere bei den Kabelnetzbetreibern jedoch administrative und technische Vorkehrungen, hieß es im Wirtschaftsministerium. Damit folgt der Plan in Teilen einer Regelung, die seit einiger Zeit für belgische Kabelnetzprovider gilt. Wegen der Vorkehrungen sei in dem Gesetzentwurf eine Übergangsfrist von sechs Monaten vorgesehen. Außerdem müsse der Gesetzesentwurf bei europäischen Dienststellen offiziell zur Kenntnis genommen werden. (dz)