Urteil: Fluggäste müssen bei Kontrolle Foto mit Kamera machen

Muss man den Auslöser der Kamera drücken, wenn das Sicherheitspersonal am Flughafen dazu auffordert? Ja, man muss! Das hat jetzt das Verwaltungsgericht München entschieden.

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Flughafen, Flugzeug
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Von
  • dpa

Das Sicherheitspersonal an Flughäfen darf Passagiere auffordern, mit ihren Kameras Fotos zu machen. Dies hat das Verwaltungsgericht München am Donnerstag einem Fluggast klargemacht (Az.: M 24 K 14.1502) und dabei auf die nach den Anschlägen vom 11. September 2001 stark gestiegenen Kontrollmaßstäbe verwiesen. So können nach dem Luftsicherheitsgesetz Fluggäste aus den nicht allgemein zugänglichen Bereichen verwiesen werden, falls sie die Kontrolle mitgeführter Gegenstände ablehnen.

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Der selbstständige Bankkaufmann wollte im Januar 2014 in die Ukraine fliegen. Bei der Kontrolle im Sicherheitsbereich des Münchner Flughafen weigerte er sich, den Auslöser seines Fotoapparats zu betätigen. Daher wurde er nicht durchgelassen und verpasste seinen Flug. Vom Gericht forderte er die Feststellung, dass die Kontrollmaßnahme rechtswidrig war. Der Speicher der Digitalkamera sei voll gewesen, er hätte ein für ihn wertvolles Urlaubsfoto verloren, begründete der 40-Jährige in der mündlichen Verhandlung seine Weigerung.

"Kameras sind nicht immer Kameras", sagte die Richterin, das könne man auch beim Röntgen nicht sicher erkennen. Daher sei die Reichweite der Durchsuchungsberechtigung sehr groß: "Es hilft tatsächlich nur, ein Bild zu machen." Den Verlust eines Fotos müsse der Passagier hinnehmen. "Das Interesse der Allgemeinheit an der Vermeidung von Gefahren wiegt viel, viel schwerer." (pen)