FinFisher: Keine Ermittlungen gegen Gamma in Deutschland

Die Strafanzeige von Bürgerrechtlern gegen den Überwachungssoftware-Hersteller Gamma wird nicht weiter verfolgt. Die zuständige Staatsanwaltschaft sieht kein Verschulden der Firma.

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Datenklau

(Bild: dpa, Friso Gentsch)

Lesezeit: 2 Min.
Von
  • Detlef Borchers

Die Münchener Staatsanwaltschaft will offenbar keine Ermittlungen gegen den Software-Hersteller Gamma aufnehmen, mit dessen Software FinFisher/FinSpy Oppositionelle und eine Regierungskommission in Bahrain ausspioniert worden sein sollen. Die Behörde habe ihm mitgeteilt, dass sie nicht mit Ermittlungen beginnen werde, berichtet Kläger-Anwalt Wolfgang Kaleck. Der Hersteller untersage in seinen Vertragsbedingungen ausdrücklich den rechtswidrigen Einsatz der Software, damit sei die Klage gegenstandslos und die Firma aus dem Schneider.

Bürgerrechtler des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hatten im Oktober Strafanzeige gegen die deutsch-britische Firma gestellt. Die Anzeige über das illegale Ausspähen von Daten stützte sich auf einen anonymen Hacker oder Whistleblower, der über Wochen hinweg etliche Interna von Gamma wie Verkaufsprospekte und Supportdokumente verbreitet hatte.

Dass die Gamma-Spezialisten diesen Dokumenten zufolge technischen Support für FinFisher leisteten und anhand der von der Software gezeigten Flaggen erkennen konnten, wo überwachte Zielpersonen leben, wurde von der Staatsanwaltschaft offenbar nicht berücksichtigt. Wie die Staatsanwaltschaft dem ECCHR mitteilte, habe sie keine missbräuchliche Anwendung der Software von Gamma/FinFisher entdecken können.

Die Bürgerrechtler wollen nicht klein beigeben und wollen eine Beschwerde gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft in München einlegen. Zudem fordern sie mehr Beachtung für die Vorgänge. Es wäre nicht schlecht, "wenn sich diejenigen, die in Deutschland über Überwachung klagen, sich auch um die kümmerten, denen es in Folge von Überwachung im wahrsten Sinne an den Kragen geht", schreibt Kaleck. (vbr)