Höchstes österreichisches Gericht: LTE-Versteigerung war korrekt

Die Versteigerung umfangreicher Frequenzrechte war rechtskonform. Das hat der österreichische Verwaltungsgerichtshof entschieden.

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Unterschiedliche Antennen auf einem Berg

Laut T-Mobile waren die LTE-Frequenzen in Österreich fünfmal so teuer wie in Deutschland. Bleibt die Frage, wieviel Geld nun für den Netzbau bleibt.

(Bild: Daniel AJ Sokolov)

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Im Oktober 2013 wurden in Österreich umfangreiche Frequenznutzungsrechte für LTE versteigert. Der enorm hohe Preis von mehr als 2 Milliarden Euro schockte die Branche. Zwei der drei Netzbetreiber, T-Mobile Austria und Hutchison, sahen sich in ihren Rechten beschnitten, und ergriffen Rechtsmittel. Ohne Erfolg: Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat die Auktion bestätigt. Diese Entscheidung ist rechtskräftig.

T-Mobile hatte auch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) angerufen, der sich im März wenig überraschend für nicht zuständig erklärt hat. Hutchison zog seine VwGH-Beschwerde im Juni zurück. T-Mobile kämpfte weiter und kritisierte Verfahrensfehler sowie den Umstand, dass die Regulierungsbehörde Frequenzen versteigert hat, die eigentlich noch T-Mobile zustünden. Der VwGH hat sich dem aber nicht angeschlossen (Erkenntnis Zl 2013/03/0149­18).

Das VwGH-Erkenntnis Zl 2013/03/0149­18 im Volltext (PDF) (ds)