Weg frei für neue Bundesdatenschutzbehörde

Die Bundesregierung hat noch ein wenig nachgebessert an ihrem Entwurf für eine unabhängige Datenschutzkontrolle im Bund, der Innenausschuss des Bundestags hat ihn schon abgesegnet. Der Opposition geht er nicht weit genug.

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Weg frei für neue Bundesdatenschutzbehörde

Andrea Voßhoff

(Bild: BfDI)

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Aus dem voluminösen Strauß an Forderungen, den Sachverständige zur Korrektur des Gesetzentwurfs der Bundesregierung für eine unabhängige Bundesdatenschutzbehörde zusammengestellt hatten, hat die große Koalition einen Punkt aufgenommen: Der Bundesdatenschutzbeauftragte soll nun nicht mehr allein "im Einvernehmen" mit der Bundesregierung als Zeuge aussagen dürfen, wenn deren "Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung" berührt sein könnte. Bei Schwarz-Rot ist daraus "im Benehmen" geworden.

Vor einer Zeugenaussage muss die amtierende Bundesdatenschützerin Andrea Voßhoff also nach wie vor Rücksprache mit der Regierung halten, wenn es um deren ureigene Anliegen geht. Über ihr Vorgehen etwa vor Gericht oder bei Sachverständigenvernehmungen im Bundestag soll Voßhoff aber "in eigener Verantwortung" entscheiden können. Eine Aussage darf aber keine Grundrechte verletzen oder "dem Wohle" sowie der Sicherheit "des Bundes oder eines deutschen Landes Nachteile bereiten".

Der Innenausschuss des Bundestags hat den schwarz-roten Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalition gutgeheißen. Damit kann der Bundestag das Vorhaben am Donnerstagabend beschließen. Dort wollen Linke und Grüne wie auch im Ausschuss dagegen stimmen. Sie wollen die geplante Unabhängigkeit der Datenschutzkontrolle deutlich stärker ausbauen als die Regierungsfraktionen. Den korrigierten Paragraph zur Zeugenaussage verstehen sie nach wie vor als eine Art "Maulkorb-Erlass". Auch die unzureichende personelle Ausstattung des Amtes kritisiert die Opposition scharf.

Ein Sprecher der Union verwies dagegen darauf, dass mit dem Vorstoß sechs zusätzliche Stellen bei der Behörde verbunden seien. Er zeigte sich zuversichtlich, dass bei den Beratungen für den Etat 2016 im kommenden Jahr zusätzliches Personal eingeplant werden könne. In Kraft treten soll das Gesetz, mit dem auf massiven Druck von Brüssel hin die Rechts- und Dienstaufsicht der Kontrolleinrichtung durch Stellen der Bundesregierung entfällt, erst Anfang 2016.

Voßhoff begrüßte es, "dass der Gesetzgeber nunmehr die seit nahezu 20 Jahren bestehenden europarechtlichen Anforderungen umsetzt und eine völlig unabhängige Datenschutzaufsicht auf Bundesebene einrichtet". Zugleich bedauerte die CDU-Politikerin, dass Schwarz-Rot viele ihrer Korrekturvorschläge nicht aufgegriffen habe, die eine auch "funktionsfähige Datenschutzaufsicht zum Ziel haben". Sie appellierte an den Gesetzgeber, mit dem Haushalt für das Jahr 2016 hierfür die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, da der Grundrechtsschutz sonst zum Feigenblatt zu werden drohe. (anw)