Schweiz: Fernmeldegeheimnis für E-Mails

Nach einer Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts fällt der E-Mail-Verkehr unter das Fernmeldegeheimnis.

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Von
  • Bianca Dechtjarew

Nach einer Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts von gestern fällt der E-Mail-Verkehr unter das Fernmeldegeheimnis. Das berichtet die Zürcher Tageszeitung Tages-Anzeiger. Demnach erforden Auskünfte durch einen Internet-Provider über den Inhalt und Absender einer E-Mail die gleichen Voraussetzungen wie das Abhören eines Telefons.

Das Urteil des Bundesgerichts beruht auf dem Fall des Providers Swiss Online. Im Rahmen einer Strafuntersuchung weigerte er sich, die Daten eines Kunden an die Bezirksstaatsanwaltschaft Dielsdorf auszuliefern. Das Bundesgericht gab dem Provider in diesem Fall Recht und entschied, dass der Eingriff in die Privatsphäre einer richterlichen Genehmigung bedürfe.

Am gleichen Tag veröffentlichte das Bundesgericht eine weitere, bereits im Februar gefällte Entscheidung, wonach es eine Hausdurchsuchung bei einem Provider genehmigte. In diesem Fall wurde der Betreiber des Webservers http://www.lyrics.ch von zwei amerikanischen Firmen wegen Verletzung des Urheberrechts verklagt. Der Provider hatte urheberrechtlich geschützte Liedtexte zum Download angeboten. (bid)