Studie: Handelsabkommen mit Kanada gefährdet EU-Urheberrechtsreform

Der geplante Freihandelsvertrag CETA zwischen der EU und Kanada würde den derzeitigen Stand des Urheberrechts zementieren, obwohl dieses dringend ans digitale Zeitalter angepasst werden müsste, heißt es in einem Gutachten.

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Studie: Handelsabkommen mit Kanada gefährdet EU-Urheberrechtsreform

(Bild: EU-Kommission)

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Die Copyright-Bestimmungen im konsolidierten Entwurf für die seit Jahren zwischen Brüssel und Ottawa verhandelte Freihandelsübereinkunft seien zwar nicht so "repressiv" und insbesondere bei der Providerhaftung nicht so gefährlich wie im gescheiterten Anti-Piraterie-Abkommen ACTA, heißt es in einem jetzt veröffentlichen Rechtsgutachten. Das "Canada-EU Comprehensive Economic and Trade Agreement" (CETA) bedroht laut der Untersuchung, die iRights im Auftrag der Bundestagsfraktion der Grünen erstellt hat, aber die geplante europäische Urheberrechtsreform.

Künftiger Handelungsspielraum beim Copyright werde durch Grundsatzentscheidungen mit "präjudizierender Wirkung" in CETA deutlich eingeschränkt, warnt der Studienautor Henning Lahmann. Deutlich macht er dies etwa an den Regeln zur Privatkopie. Dabei handle es sich um ein theoretisch gewährtes Nutzerrecht, das durch das Verbot faktisch unterlaufen werden, technischen Schutz in Form etwa von DRM zu umgehen. Diese Vorgaben, die letztlich auch in den "Internet-Verträgen" der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) von 1996 verankert sind, würden mit CETA erneut festgeschrieben.

Kritisch zu sehen sei laut dem Gutachten auch, dass das Strafrecht erweitert werden könne, um es zu ahnden, wenn Kinofilme abgefilmt werden. Lahmann empfiehlt daher, eine "Vorbehaltsklausel" in CETA und vergleichbare weitere Handelsabkommen wie TTIP mit den USA einzufügen. Damit könnten europäische Politiker sicherstellen, dass Rechtsanpassungen im eigenen Territorium weiter autonom möglich bleiben. Die grüne Verbraucherschutzexpertin Renate Künast unterstützt diesen Vorschlag. Andererseits würden verbraucherschutzunfreundliche Regeln auf dem gegenwärtigen restriktiven Stand auf lange Zeit eingefroren.

Besonders umkämpft sind in CETA Klauseln zu Streitbeilegungsverfahren für Investoren. Kritiker warnen hier vor einer möglichen Paralleljustiz, mit der Urheber- und Patentrechte zugunsten von Konzernen durchgesetzt werden könne. Das Abkommen gilt als fertig und soll nicht noch einmal aufgeschnürt werden, ist von den Vertragsparteien aber noch nicht unterzeichnet. Die Bundesregierung geht davon aus, dass auch die nationalen Parlamente dem Vorhaben noch ihren Segen erteilen müssen. (anw)