Unerwünschte Telefon-Werbung: Weniger, aber immer noch zu viel

Seit vergangenem Jahr kann die Netzagentur Strafen bis 300.000 Euro verhängen. Telefonwerbung ist nur bei vorheriger Einwilligung durch den Angerufenen zulässig. Die Zahl unerlaubter Cold Calls ist zwar zurückgegangen, aber nur gering.

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Telefon-Warteschleife
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Von
  • dpa

Trotz der seit 2013 geltenden höheren Bußgelder werden nach einem Zeitungsbericht Bürger immer noch tausendfach durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt. Die Bundesnetzagentur habe in diesem Jahr bis Oktober 22.028 schriftliche Beschwerden dazu registriert, berichtet die Saarbrücker Zeitung unter Berufung auf aktuelle Zahlen der Bundesnetzagentur.

Zwar waren das demnach – auch hochgerechnet auf das Jahr – etwas weniger als die 33.147 Klagen von 2013. Es sei aber nicht klar, ob der Rückgang auf die Erhöhung des Bußgeldrahmens zurückzuführen sei, heißt es laut dem Bericht in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen.

Seit vergangenem Jahr kann die Netzagentur Strafen bis 300.000 Euro verhängen. Telefonwerbung ist nur bei vorheriger Einwilligung durch den Angerufenen zulässig. Die Grünen-Expertin Bärbel Höhn forderte eine weitere Gesetzesverschärfung: Solange Verträge aus unerlaubten Anrufen "nicht der schriftlichen Bestätigung bedürfen, werden die entsprechenden Firmen weiter ihr Abzockmodell durchziehen". (jk)