Zusatz zu Urheberrecht: Kritik an neuen Plänen für den "Zombie" Broadcasting Treaty
Der seit fast zwanzig Jahren verhandelte "Broadcasting Treaty" soll Rundfunkanbietern ein neues Schutzrecht gewähren. Im Interview erklärt der Direktor der kritischen Knowledge Ecology Foundation, was seine Organisation dagegen hat.
Öffentliche Interessen müssen in den Debatten um neue weltweite Urheberrechtsregeln zu häufig hinter die Interessen mächtiger Verbände und Großunternehmen zurücktreten. Das sagt der Direktor der Organisation Knowledge Ecology International (KEI) im Interview mit heise online. KEI setzt sich bei der World Intellectual Property Organisation (WIPO) seit Jahren für neue Schrankenregelungen zu Gunsten von Bibliotheken und des Bildungssektors sowie gegen neue Sonderrechte für Rundfunkunternehmen im sogenannten "Broadcasting Treaty" ein.
(Bild: KEI)
Die Verhandlungen um Schrankenregelungen stockten im laufenden Jahr, gleichzeitig machen Rundfunk- und vor allem Kabelnetzanbieter Druck für einen umfassenden Broadcasting Treaty. Regeln gegen "Signalpiraterie" und damit ein Schutz des Life-Signals klassischer Broadcast-Unternehmen alleine reichten den Unternehmen dabei nicht, betonte Love. Vielmehr forderten sie, dass auch Sendungs-Aufzeichnungen und somit die Zusammenstellung bestimmten Materials allein ein eigenes Schutzrecht genießen. Nutzer müssten sich dann durch ein ganzes Dickicht aus sich überlagernden Rechten kämpfen, fürchtet Love.
Gleichzeitig konstatiert er eine heftige Gegenreaktion gegen eine stärkere Berücksichtigung der bei der WIPO von den Schwellenländern erstrittenen entwicklungspolitischen Agenda für ds Urheberrecht. Die Verabschiedung der Schrankenregelung für Blinde 2013 (übrigens der erste Vertrag, der auch in Braille-Schrift auf der Seite der WIPO zur Verfügung steht), ließ bei vielen Rechteinhabern die Alarmglocken schrillen, meint Love. Jetzt treten sie massiv gegen weitere Schrankenregelungen auf und die EU-Verhandlungsführer haben sich dem angeschlossen.
Über die Umsetzung der Schrankenregelung für Blinde tobt derzeit ein Kompetenzstreit in der EU. Deutschland hat die neue Blindenschranke zwar unterzeichnet, gehört aber laut Auskunft des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbands (DBSV) zu den Ländern, die sich gegen eine einheitliche Ratifizierung durch die EU aussprechen. Dabei würde die für alle Mitgliedsländer verbindliche EU-Ratifikation einen jahrelangen Prozess in den 28 Mitgliedsländern abkürzen. Im Januar gibt es auf Ratsebene in der EU eine neues Gespräch, wie es nun weiter gehen soll.
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(mho)