Broadcasting Treaty: Furcht vor "schrottiger" Eingrenzung des Urheberrechts

Der seit fast zwanzig Jahren verhandelte "Broadcasting Treaty" soll Rundfunkanbietern ein neues Schutzrecht gewähren. Im Interview erklärt der Direktor der kritischen Knowledge Ecology Foundation, was seine Organisation dagegen hat.

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Von
  • Monika Ermert

Schon seit 1997 geistert die Idee von einem neuen Schutzrecht für Rundfunkanbieter durch die Hallen der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO). Zwar haben sich die WIPO Mitgliedsländer nach bald 20 Jahren noch nicht darüber einigen können, wie der Schutz gegen "Signalpiraterie" tatsächlich aussehen soll. Sterben lassen wollten sie den den Zombie "Broadcasting Treaty" aber auch nicht. James Love, Direktor der Organisation Knowledge Ecology Foundation (KEI), die die Verhandlungen seit ihrem Start kritisch begleitet hat, berichtet im Interview mit heise online über die Gründe für die vielen Wiedergeburten.

heise online: Seit 17 Jahren steht der Broadcasting Treaty auf der Agenda der WIPO in Genf und kann nicht sterben. Was hält ihn am Leben?

James Love

(Bild: Knowledge Ecology Foundation)

James Love: Eine Erklärung ist, dass der Rundfunk ein mächtiger Player ist. Die Rundfunk-Lobby hat einen besonderen Einfluss auf die Politik, denn das Bild von Politikern in der Öffentlichkeit wird ja durch den Rundfunk geprägt. Es ist also wenig verwunderlich, dass kein Land offen sagt, dass es gegen eine diplomatische Konferenz zur Verabschiedung des Broadcaster-Privilegs ist.

Gleichzeitig erzeugt die Dauer der Verhandlungen einen besonderen Druck auf die WIPO als Organisation. Gibt es nach all den Jahren keinen Vertrag, hat die WIPO ihren Job nicht gemacht, so die Denke. Auf diesen Zug springen in gewisser Weise inzwischen auch die Verfechter neuer Schrankenregelungen für Bibliotheken und den Bildungssektor auf.

heise online: Die in den jüngsten Sitzungen des für Urheberrechtsfragen zuständigen Ausschusses jeweils zusammen mit dem Broadcasting Treaty auf der Agenda standen......

James Love: Auf Schrankenregelungen für den Bildungssektor wurden bei der fünftägigen Sitzung Anfang Dezember gerade mal 50 Minuten verwendet. Aber ja, im Prinzip lautet das Kalkül wirklich, je länger verhandelt wird, desto besser die Chancen, dass man um einen Vertragsschluss nicht mehr herum kommt. Eigentlich ist das der falsche Ansatz. Vielmehr sollte den Ausschlag geben, ob wir glauben, dass wir eine Regelung brauchen.

Meine Organisation empfiehlt seit langem, die viele für die Verhandlungen aufgewendete Zeit stärker dafür zu nutzen, mehr Soft Law-Regelungen zur Verbesserung des Urheberrechtssystems zu machen. Die Anforderungen ändern sich so schnell, da wäre das unserer Meinung nach besser als Jahre lang über Völkerrechtsverträge zu verhandeln, auf die man sich kaum noch einigen kann.

heise online: Braucht es einen Broadcasting-Vertrag?

James Love: Unserer Ansicht nach nicht. Ich glaube, in der Debatte wird übersehen, dass am Ende nur ganz wenige, große Kabelnetzbetreiber profitieren. Die neuen Schutzrechte sind ja nicht für diejenigen, die Programm machen oder gar die Kreativen. Diese sind über das Urheberrecht geschützt und viele Rechteinhaber befürchten längst, dass die Betreiber der Kanäle ein eigenes, auf das Urheberrecht drauf gesatteltes Schutzrecht erhalten. Eigentlich dürfte der Vertrag gar nicht Broadcasting Treaty heißen, sondern treffender WIPO Cablecasting Channel Treaty.

heise online: Der Vertrag soll gegen Signalpiraterie schützen, was heißt das praktisch?

James Love: Die Lobbyisten wollen gar keinen einfachen Vertrag gegen die Piraterie des Signals während der Ausstrahlung. Ihnen geht es vielmehr auch um den Schutz des aufgezeichneten Materials nach der Sendung. Damit erhielten sie ein Schutzrecht auf alles, was sie jemals gesendet haben, gleich woher es ursprünglich kam. Der Cablecasting Channel Treaty ist ein Beispiel, im Miniaturformat für die Auseinandersetzung zwischen Urheberrechts-Maximalisten und -Reformisten, ausgetragen auf der WIPO Bühne. Keine Seite kann hier die Oberhand gewinnen.

heise online: Was ist Ihr Worst-Case-Szenario für die Verhandlungen zum Broadcasting Treaty?

James Love: Dass wir einen schrottigen Vertrag bekommen, der neue Rechte für das Verbreiten von Information einführt, die auf bestehende Urheberrechten aufgepflanzt werden und am Ende die Nutzer zwingt, eine Liste verschiedenster Rechte abzuklären.

Zweitens, könnten durch solche neuen Rechte Begehrlichkeiten geweckt werden. Warum sollten Broadcasting-Unternehmen alleine solche Sonderrechte erhalten. Anbieter von Webstreams etwa könnten sagen, "Hey, ihr habt uns vergessen". Denn die Erfahrung lehrt, dass neue Rechte niemals wieder beschnitten, sondern stets auf weitere Parteien ausgedehnt werden. Selbst, wenn wir einen auf klassische Rundfunkanbieter beschränkten Cablecasting-Vertrag bekommen, glaube ich nicht, dass das das Ende sein wird.

heise online: Die USA befürwortet eine diplomatische Konferenz, warum?

James Love: Warum die USA so vehement für eine diplomatische Konferenz eintreten, weiß ich nicht. Der Broadcasting Treaty schien schon tot, da hat US-Vertreterin Marybeth Peters vom US Copyright Register ihn wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Allerdings sind die USA und Indien in einer interessanten Allianz als einzige Länder dafür eingetreten, dass es ein eng eingegrenzter Vertrag wird, ohne Rechte an Aufzeichnungen und ohne Webstreaming. Andere Länder, auch die EU sympathisieren zwar damit, sagen das aber nicht so offen.

heise online: Wie beurteilen sie die Haltung der EU?

James Love: Offiziell wiederholen die EU-Vertreter praktisch nur die Forderungen der Rundfunkvertreter. Die EU-Delegation hat sich in den jüngsten Sitzungen auch klar gegen internationale Schrankenregelungen für Bibliotheken und den Bildungssektor positioniert, warum?

Nach dem Vertrag zugunsten einer internationalen Schrankenregelung für Blinde fürchteten manche Unternehmen offenbar einen Dominoeffekt. Sie schickten Lobbyisten, die nun die Gefahren von Schrankenregeln in den schrecklichsten Farben beschreiben. Große Unternehmen wie General Electric oder Verbände traten mit plakativen Positionen an wie "ein schwächerer Patentschutz hilft nicht den Patienten" und so weiter. Die EU Delegation hat sich im vergangenen Jahr sehr auf die entwicklungspolitische Agenda der WIPO eingeschossen.

Ein Argument gegen Schrankenregelungen lautet beispielsweise, warum sollten wir etwas machen, was die Schwellenländer, die das bei der WIPO fordern, selbst zu Hause nicht haben. Ich halte die Argumentation nicht zuletzt deshalb für unredlich, weil gleichzeitig über Freihandelsabkommen wie TPP strenge Urheberrechtsregime exportiert werden. Vielleicht hofft man in der EU, durch lokale Schrankenregelungen einen Vorsprung zu schaffen, den andere nicht haben.

Die ablehnende Haltung der EU zu allgemeinen Schrankenregelungen zugunsten von Bibliotheken bleibt für mich letztlich aber erstaunlich. Die Bibliotheken sind in der EU nicht nur einer der großen Arbeitgeber, viel größer als etwa wissenschaftliche Verlage. Sie bieten auch die Infrastruktur für Innovationen. Man wünschte sich, die Vertreter würden sich die Grundfrage stellen, welches Urheberrecht ihrer lokalen Wirtschaft wirklich dient – und würden die Stichwortzettel der Lobbyisten vergessen. (mho)