Auswertung von Chats: Verfahren gegen Facebook geht weiter

Rückschlag für Facebook: Das Sammelklage-Verfahren wegen der Auswertung privater Chats zu Werbezwecken geht weiter. Facebooks Anwälte konnten das Gericht nicht überzeugen, das Verfahren einzustellen.

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Facebook

(Bild: dpa)

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Facebook ist mit dem Versuch gescheitert, eine Sammelklage wegen der Auswertung privater Nachrichten von Nutzern abweisen zu lassen. Ein US-Bundesgericht in Kalifornien hat am Dienstag einen Antrag der Facebook-Anwälte abgewiesen, das Verfahren einzustellen. Die Kläger werfen Facebook vor, Inhalte privater Nachrichten zwischen Nutzern zur Werbezwecken ausgewertet zu haben und sehen darin eine Verletzung des in Bundesgesetzen geregelten Telekommunikationsgeheimnisses. (Campbell v. Facebook Inc, U.S. District Court, Northern District of California, No. 13-5996.)

Die Kläger behaupten, Facebook habe in privaten Nachrichten verschickte Links ausgewertet, um die Beliebtheit der verlinkten Seiten zu bemessen. Diese Informationen seien dann zur gezielten Platzierung von Werbung genutzt worden. Dabei berufen sich die Kläger auf Erkenntnisse von Schweizer Sicherheitsexperten, die verschiedene Internetdienste hinsichtlich der Behandlung verschickter URLs untersucht hatten. Darin sehen die Kläger einen Verstoß gegen das US-Telekommunikationsrecht.

Facebook argumentiert, dass die Nutzung der Daten im Rahmen des normalen Betriebs erfolge und nimmt die dafür vorgesehene rechtliche Ausnahme in Anspruch. Zudem hat das soziale Netzwerk vor Gericht erklärt, die strittige Praxis bereits im Oktober 2012 eingestellt zu haben. Die Inhalte der Nachrichten würden nur noch analysiert, um Nutzer vor Viren oder Spam sowie den Betrieb der Website insgesamt zu schützen. Zudem willige der Nutzer mit der Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Datenschutzbestimmungen in diese Praxis ein.

Die Vorsitzende Richterin Phyllis Hamiltonhat das nicht überzeugt. Facebook habe nicht klar dargelegt, wie das soziale Netzwerk die Daten nutzt. Hamilton fordert Einblick in den Code: "Die Ausnahme des normalen Betriebs hängt in diesem Fall an Einzelheiten in Facebooks Software-Code, und diese liegen dem Gericht nicht vor", schreibt die Richterin in ihrer Anordnung. "Der Antrag auf Abweisung muss das Gericht alleine deshalb abweisen."

Darüber hinaus sieht die Richterin in den Geschäftsbedingungen von Facebook keine klare Einwilligung der Nutzer in die Auswertung privater Nachrichten – zumal das Wort "Nachrichten" in den "Rights and Responsibilites" nicht einmal vorkomme. Das aus verschiedenen Einzelklagen zusammengelegte Verfahren geht nun weiter, der nächste Termin ist im Februar. Offen ist unter anderem noch, ob der Prozess als Sammelklage weitergeführt wird. (vbr)