Baden-Württemberg nach EU-Rüge: Maßnahmen gegen Feinstaub
Der Kampf gegen Feinstaub bleibt eine große Aufgabe für die Politik – vor allem in Stuttgart soll er nach einem Rüffel aus Brüssel verschärft werden. Die EU-Kommission hatte zu hohe Werte des Schadstoffs in der baden-württembergischen Landeshauptstadt gerügt und mit rechtlichen Schritten gedroht
Der Kampf gegen Feinstaub bleibt eine große Aufgabe für die Politik – vor allem in Stuttgart soll er nach einem Rüffel aus Brüssel verschärft werden. Die EU-Kommission hatte im November 2014 zu hohe Werte des Schadstoffs in der baden-württembergischen Landeshauptstadt gerügt und mit rechtlichen Schritten gedroht. Als Reaktion darauf bereitet das Land gerade eine Stellungnahme an den Bund vor, wie ein Ministeriumssprecher der dpa sagte. Mit ihr solle die EU überzeugt werden, dass Land, Kommune und Bund Maßnahmen ergreifen werden, um die Grenzwerte in absehbarer Zeit einzuhalten.
(Bild: ACE)
Am Stuttgarter Neckartor wurde der zulässige Tagesmittelwert von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft bis zum 25. November 2014 an 61 Tagen überschritten – die EU erlaubt aber nur 35 Grenzüberschreitungen pro Jahr. Das teilte das Verkehrsministerium auf Anfrage mit. Eine bis Ende Dezember 2014 laufende Jahresbilanz lag zunächst nicht vor.
Die EU verpflichtet ihre Mitglieder schon seit 2005, hohe Feinstaubwerte einzudämmen. Denn die winzigen Teilchen werden eingeatmet und können Krankheiten wie Asthma oder Krebs auslösen. Feinstaub entsteht beim Verbrennen vor allem in Fabriken, beim Heizen und im Verkehr. Um ihn zu reduzieren, wurden in Deutschland unter anderem Dieselrußfilter und Umweltzonen in Großstädten eingeführt.
Verkehrsstaatssekretärin Gisela Splett (Grüne) sagte, in Stuttgart und Reutlingen werde noch einmal systematisch geprüft, mit welchen Maßnahmen die Feinstaubbelastungen eingedämmt werden könnten. Die Umweltzone in Reutlingen wird zum 1. Februar 2015 erweitert. In Tübingen wurde sie bereits ausgedehnt. In Schramberg (Landkreis Rottweil) soll die Umweltzone von „gelb“ voraussichtlich im Februar 2015 auf das strengere „grün“ umgestellt werden, das schon in allen anderen baden-württembergischen Umweltzonen gilt.
Zudem ist eine Landesverordnung in Arbeit, die den Einsatz von Baumaschinen in Umweltzonen regeln soll. Die Bauwirtschaft hatte sich bereits gegen die Pläne von Grün-Rot gewandt, eine Pflicht zur Nachrüstung von Baumaschinen mit Rußpartikelfiltern einzuführen.
(dpa) (mfz)